Am Dienstag, 28. November 2023 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:
Kommunale Wärmeplanung; Förderantrag
Der Marktgemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung eine Antragstellung nach Möglichkeit bis zum 31.12.2023 vorzubereiten.
Städtebauförderung;
Bedarfsmitteilung zur Aufstellung der Städtebauförderprogramme 2024 und Fortschreibungsjahre 2025 bis 2027
Der Marktgemeinderat stimmte der Bedarfsmitteilung 2024 und Fortschreibungsjahre 2025 bis 2027 zu.
Bauleitplanung der Stadt Ebermannstadt, 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Anger Gasseldorf“;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat beschloss als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes nicht berührt werden.
Bauleitplanung der Gemeinde Weilersbach, Aufstellung des Bebauungsplanes „Forchheimer Straße“;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der FlNrn. 1118/2 und 1120 der Gemarkung Leutzdorf im Ortsteil Etzdorf;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Nutzungsänderung eines Kellerraumes zum Hundefriseursalon auf Fl.-Nr. 214, Gem. Pretzfeld
Dem Bauantrag wegen Nutzungsänderung eines Kellerraumes zum Hundefriseursalon, Fl.Nr. 214, Gemarkung Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt.
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Fl.-Nr. 1539, Gem. Pretzfeld
Dem Bauantrag wegen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 1539, Gemarkung Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.