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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Nach Art. 57 Abs. 7 BayBO sind Dachgeschossausbauten im Sinne von Abs. 1 Nr. 18 der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen, Nutzungsänderungen nach Abs. 4 Nr. 1 zwei Wochen vor Aufnahme der geänderten Nutzung.

Entsprechend handelt nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BayBO ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 57 Abs. 7 einen Dachgeschossausbau im Sinne von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 oder eine Nutzungsänderung nach Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt.

Für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BayBO sind die Gemeinden zuständig.

Bitte reichen Sie Ihre Anzeigen rechtzeitig bei der Bauverwaltung des Marktes Pretzfeld ein. Bei Fragen steht Ihnen Herr Parzefall (Tel. 09194/7347-16, michael.parzefall@pretzfeld.de) gerne zur Verfügung.