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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Marktes Pretzfeld,

Landkreis Forchheim, für das Haushaltsjahr 2023

Die Haushaltssatzung des Marktes Pretzfeld ist vom Marktgemeinderat am 17.10.2023 beschlossen worden. Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Marktes Pretzfeld mit Schreiben vom 04.12.2023, Az.: 2/21-9410 erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit

5.101.650 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit

5.828.200 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.750.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2. Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Pretzfeld, 19.12.2023
Markt Pretzfeld
Steffen Lipfert, 1. Bürgermeister