Die Haushaltssatzung des Marktes Pretzfeld ist vom Marktgemeinderat am 17.10.2023 beschlossen worden. Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Marktes Pretzfeld mit Schreiben vom 04.12.2023, Az.: 2/21-9410 erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.101.650 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.828.200 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.750.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer |
| 380 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.