Der Markt Pretzfeld erlässt folgende
vom 02.10.2012
Aufgrund von Art. 2 Abs. 1, Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) erlässt der Markt Pretzfeld folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/WAS) vom 02.10.2012
§ 10 Abs. 1 Satz 2 (Einleitungsgebühr) wird wie folgt neu gefasst.
Die Gebühr beträgt 1,37 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.