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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates

Am Dienstag, 17. Januar 2023 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:

Ehrenamt als Marktgemeinderatsmitglied;

Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieds Herr Christian Stemper

Die Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieds Christian Stemper erfolgte durch 1. Bürgermeister Steffen Lipfert.

Marktgemeinderat;

Neubesetzung der Ausschüsse

Herr Christian Stemper übernimmt für den ausgeschiedenen Marktgemeinderat Walther Metzner die Sitze in den Ausschüssen.

Städtebauförderung, Ausbau des Bereichs südliche Einfahrt der Modleinsgasse und der Judengasse im Rahmen der Städtebauförderung;

Wiedervorlage: Beschluss über die Durchführung der Ausschreibung

Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt mit der überarbeiteten Kostenberechnung in Höhe von 530.842,48 € brutto zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung der Bauarbeiten zu veranlassen.

Zustimmung zur Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth vom 29.12.2022 gegen den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Forchheim vom 09.12.2022, Az: 4/41-20211163, wegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bzgl. Stellplatznachweis und Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wegen Sanierung und Umbau eines Wohngebäudes in drei Wohneinheiten auf Fl.-Nr.: 140/2, Gem. Pretzfeld

Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte der eingereichten Klage zu.

Regionaler Planungsverband Oberfranken West;

Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-West, hier: Meldung geeigneter Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet des Marktes Pretzfeld

Der Marktgemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis. Derzeit werden keine Flächen erkannt, die dem Regionalen Planungsverband Oberfranken West als gemeindliche Vorschläge für Vorrangflächen genannt werden können.

Haushaltsrecht, Haushalt 2022;

Information über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2022 durch das Landratsamt Forchheim mit Schreiben vom 01.12.2022

Hier erfolgte eine Information ohne Beschlussfassung.

Betrieb gewerblicher Art - Wasserversorgung und Photovoltaikanlage - des Marktes Pretzfeld;

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einem Jahresverlust in Höhe von 77.178,14 € wurde festgestellt.

2.

Der Jahresverlust wird entsprechend fortgeschrieben.

3.

Ein etwaiger darüber hinaus zur Verfügung stehender Betrag soll den Rücklagen zugeführt werden, um zukünftig die gesamte Wasserversorgungseinrichtung in einem Zustand zu erhalten, der die Versorgung sicherstellt.

4.

Im Einzelnen sind Maßnahmen gemäß der Auflistung in der Sachverhaltsdarstellung geplant.

5.

Die Auflistung über die Instandsetzungs- und Anschaffungsmaßnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Schaffung von Krippenplätzen; weiteres Vorgehen

Der Marktgemeinderat nahm Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, mögliche Standorte für eine Containerlösung, z.B. Pretzfelder Schlossgelände, Darre-Grundstück in Wannbach, oder leerstehende Räumlichkeiten in Gebäuden, z.B. Schloss Hagenbach, zu prüfen und dem Marktgemeinderat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Geschwindigkeitsmessgerät;

Ergebnisse der Standorte 2022

Hier erfolgte eine Information ohne Beschlussfassung.

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wegen Dachsanierung des Gemeindehauses (ehemalige Pfarrscheune), im OT Hetzelsdorf, auf Fl.-Nr.: 19/1, Gem. Hetzelsdorf

Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wegen Neueindeckung der ehemaligen Pfarrscheune, Fl.-Nr. 19/1, Gem. Hetzelsdorf, Hetzelsdorf 8 a, 91362 Pretzfeld, wurde die Zustimmung nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG erteilt.

Bauantrag wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf Fl.-Nr.: 1111, Gem. Pretzfeld

Dem Bauantrag wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf Fl.-Nr.: 1111, Gem. Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen sowie die hierfür erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters, der Anzahl der Vollgeschosse II, des Kniestocks, der Dachfarbe, der angegebenen Fußbodenoberkante und der Geländeauffüllungen und des Pflanzgebotes erteilt.

Bauleitplanung der Gemeinde Weilersbach, Aufstellung des Bebauungsplanes „Forchheimer Straße“;

Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt wurden.