Am Dienstag, 6. Februar 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses Pretzfeld statt. Der Bauausschuss beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:
Bauantrag wegen Umbau und energetische Sanierung einer Betriebswohnung auf Fl.-Nr. 1170/13 der Gemarkung Pretzfeld;
Wiedervorlage wegen Erteilung von Befreiungen bzgl. der Kniestockhöhe, der Anzahl der Vollgeschosse sowie einer Ausnahme wegen Schaffung einer Betriebsleiterwohnung
Im Nachgang zum Beschluss Nr. 6 ö vom 19.09.2023 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauvorhaben beschloss der Marktgemeinderat die Erteilung der Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Kniestockhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse sowie die Erteilung der Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Schaffung einer Betriebsleiterwohnung, wie beantragt.
Bauantrag wegen Erweiterungen am bestehenden Wohnhaus und Antrag auf Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze auf Fl.-Nr. 1151/14 der Gemarkung Pretzfeld
Dem Bauantrag wegen Erweiterungen am bestehenden Wohnhaus und Erteilung der Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wegen Überschreitung der Baugrenze und wegen Dacheindeckungen mit Trapezprofilblech-Deckung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1151/4 der Gemarkung Pretzfeld wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Errichtung einer Lager- und Gerätehalle im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 844/6 der Gemarkung Zaunsbach
Dem Bauantrag wegen Errichtung einer Lager- und Gerätehalle im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 844/6 der Gemarkung Zaunsbach wurde das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich des Vorliegens der Privilegierung erteilt.