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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserbeseitigung Markt Pretzfeld

Bekanntmachung der abwassertechnischen Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben - Stand 31. Dezember 2023

Aufgrund des Art. 70 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) werden folgende abwassertechnische Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben in den bezeichneten Gemeindeteilen des Marktes Pretzfeld bekanntgegeben:

Für die einzelnen Gemeindeteile gelten die folgenden Anforderungsstufen:

Abwassertechnische Anforderungsstufen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben:

Stufe I: Anschluss an eine kommunale Kläranlage vollzogen.

Stufe II: Anschluss an eine kommunale Kläranlage nicht vorgesehen, Errichtung und Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage erforderlich, Begutachtung durch anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW).

Stufe III: Anschluss an eine kommunale Kläranlage nicht vorgesehen, Errichtung und Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage erforderlich, Begutachtung durch Wasserwirtschaftsamt Kronach.

Anforderungen an die Kleinkläranlagen (Ablaufklassen):

Ablaufklasse C beinhaltet nur den Abbau von Kohlenstoffen im Abwasser.

Ablaufklasse N kann Kohlenstoffe und Nitrate abbauen - Nitrifikation.

Ablaufklasse D baut Kohlenstoffe und Nitrate ab und kann eine Denitrifikation durchführen. Hierbei werden die Bakterien zusätzlich angeregt, Nitrate in molekularen Stickstoff umzuwandeln.

Ablaufklasse +P ist eine Option für die Klasse D zur Phosphatreduktion. Dabei wird der Phosphatgehalt im Abwasser verringert. Diese Klasse kann in sensiblen Gebieten behördlich vorgeschrieben werden.

Ablaufklasse +H steht für Hygienisierung und ist ebenfalls eine Option für die Klasse D. Hier werden mit UV-Licht krankheitserregende Organismen zerstört.