Bekanntmachung der abwassertechnischen Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben - Stand 31. Dezember 2023
Aufgrund des Art. 70 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) werden folgende abwassertechnische Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben in den bezeichneten Gemeindeteilen des Marktes Pretzfeld bekanntgegeben:
Für die einzelnen Gemeindeteile gelten die folgenden Anforderungsstufen:
Abwassertechnische Anforderungsstufen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben:
Stufe I: Anschluss an eine kommunale Kläranlage vollzogen.
Stufe II: Anschluss an eine kommunale Kläranlage nicht vorgesehen, Errichtung und Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage erforderlich, Begutachtung durch anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW).
Stufe III: Anschluss an eine kommunale Kläranlage nicht vorgesehen, Errichtung und Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage erforderlich, Begutachtung durch Wasserwirtschaftsamt Kronach.
| Anforderungen an die Kleinkläranlagen (Ablaufklassen): | |
| • | Ablaufklasse C beinhaltet nur den Abbau von Kohlenstoffen im Abwasser. |
| • | Ablaufklasse N kann Kohlenstoffe und Nitrate abbauen - Nitrifikation. |
| • | Ablaufklasse D baut Kohlenstoffe und Nitrate ab und kann eine Denitrifikation durchführen. Hierbei werden die Bakterien zusätzlich angeregt, Nitrate in molekularen Stickstoff umzuwandeln. |
| • | Ablaufklasse +P ist eine Option für die Klasse D zur Phosphatreduktion. Dabei wird der Phosphatgehalt im Abwasser verringert. Diese Klasse kann in sensiblen Gebieten behördlich vorgeschrieben werden. |
| • | Ablaufklasse +H steht für Hygienisierung und ist ebenfalls eine Option für die Klasse D. Hier werden mit UV-Licht krankheitserregende Organismen zerstört. |