Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Marktgemeinderat hat den Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 11.02.2025 beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt im heutigen Amtsblatt und die Satzung tritt am 12.02.2025 in Kraft. Die Bescheide werden am 28.02.2025 an die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer versandt und gelten gemäß der gesetzlich geregelten Zustellungsfiktion am 04.03.2025 als bekanntgegeben und zugestellt.
Fälligkeit des Beitrages:
Gemäß § 7 der Satzung ist der gesamte Beitrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Entgegen dieser Regelung hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Beiträge in folgenden 3 Raten zu erheben.
Die Raten und Fälligkeiten werden im Bescheid gesondert ausgewiesen. Ein gesonderter Antrag hierfür vom Bescheidempfänger muss nicht gestellt werden. Für die gewährten Raten werden auch keine Zinsen erhoben. Unabhängig davon kann der Beitrag bereits vor Eintritt der Fälligkeit bezahlt werden.