Marktgemeinderat - Markt Pretzfeld
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 21.01.2025
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.01.2025 wird genehmigt.
Vollzug der Beschlüsse und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
Empfehlung aus der Bürgerversammlung 2024 der Ortsteile Wannbach, Urspring, Eberhardstein. Thosmühle und Pfaffenloh;
Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung, hier: Vorstellung durch den ZV KVS Oberpfalz
Information ohne Beschlussfassung.
Neubau Kinderhort;
Antragstellung zur Förderung nach Art. 10 BayFAG (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz) in Verbindung mit der FAZR für öffentliche Schulen und Kindertageseinrichtungen
Der Marktgemeinderat nimmt die Vorstellung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung des Zuwendungsverfahrens.
Feuerwehrwesen – Freiwillige Feuerwehr Wannbach;
Bestätigung der neuen FFW-Kommandanten der Feuerwehr Wannbach durch den Marktgemeinderat
Gemäß Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird die gewählte Person Reiner Ziegler als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wannbach bestätigt.
Gemäß Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird die gewählte Person Martin Keilholz als Stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wannbach bestätigt.
Wasserversorgungsanlage Markt Pretzfeld;
Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Pretzfeld (VES-WAS)
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung.
Wasserversorgungsanlage Markt Pretzfeld;
2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/WAS), hier: § 6, Beitragssatz
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung.
Kunsthandwerkermarkt an der Kiliani-Kirchweih und Weihnachtsmarkt Pretzfeld; Anpassung der Gebühren ab 2025
Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren ab 2025 wie vorgeschlagen. Von den Standgebühren wird die Hälfte an die Kirchenverwaltung aufgrund der zur Verfügungstellung des Platzes weitergegeben.
Bauleitplanung der Gemeinde Kirchehrenbach, Aufstellung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für die Grundstücke FlNrn. 76 und 76/3 sowie Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 76/4, 76/6 und 77 der Gemarkung Kirchehrenbach;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
BV 05/23, Wiedervorlage Tekturantrag zum Bauantrag 19/20 wegen Wiederaufbau eines Gebäudes zum Schulungsgebäude/Erlebnispädagogik auf Fl.Nr. 878 und 879, Gem. Wichsenstein
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Unter Aufhebung des Beschlusses Nr. 4 ö vom 18.04.2023 wird dem Tekturantrag BV 05/23 zum Bauantrag BV 19/20, Az. 4/41-20200654, LRA-Fo; wegen Wiederaufbau eines Gebäudes zum Schulungsgebäude/Erlebnispädagogik, auf Fl.-Nr.: 878 u. 879, Gem. Wichsenstein, Urspring 9, 91362 Pretzfeld, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
BV 24/24, Bauantrag wegen Umnutzung und Umbau eines 2-Familienhauses mit erdgeschossigen Gewerberäumen zu einem 3-Familienhaus auf Fl.Nr. 16, Gem. Pretzfeld;
hier: Anfrage vom 21.01.2025 auf Ablösen von zwei Stellplätzen
Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und stimmt der Ablösung von zwei Stellplätzen nicht zu.
BV 02/25, Bauantrag wegen Dachgeschossausbau mit Errichtung eines Schornsteins und drei Gauben auf Fl.Nr. 23, Gem. Pretzfeld, mit Antrag auf Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern Pretzfeld“
Dem Bauantrag, BV 02/2025 wegen Dachgeschossausbau mit Errichtung eines Schornsteins und drei Gauben auf Fl.Nr. 23, Gem. Pretzfeld, mit Antrag auf Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern Pretzfeld“ wird das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiung von der Sanierungssatzung erteilt.
Freiwillige Feuerwehr Hagenbach;
Antrag der FFW Hagenbach vom 09.10.2024 auf Übernahme der Kosten für die Dienstbekleidung (Ausgehuniform) über die Erstausstattung hinaus
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die bisherige Regelung beizubehalten.
Entwässerungsanlage Markt Pretzfeld;
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/EWS), hier: § 5 Abs. 2, Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – tatsächliche Geschossfläche“
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung.
3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/EWS) vom 02.10.2012 i.d.F. vom 11.12.2024
Aufgrund von Art. 2 Abs. 1, Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) erlässt der Markt Pretzfeld folgende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/EWS) vom 02.10.2012 i.d.F. vom 11.12.2024
§ 5 Abs. 2 (Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – tatsächliche Geschossfläche“) wird wie folgt neu gefasst.
(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 2/3 der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.