Wer möchte Kulturpate/ Kulturpatin werden?
„Gemeinsam der Kultur auf der Spur“ heißt ein neues Projekt, das der Landkreis Forchheim und die VHS vor Ort begleitet. Ab Mai 2023 läuft eine Weiterbildungsrunde zur Kulturpatin oder zum Kulturpaten. Initiiert und gefördert wird das Projekt vom Demografie-Kompetenzzentrum Oberfranken. Die Idee dahinter: Kulturpaten und -patinnen begleiten auf Wunsch ältere Menschen zu Kulturveranstaltungen und fördern damit das gesellschaftliche Miteinander in der Region.
Wer gerne auf diese Weise die gesellschaftliche Teilhabe von Senioren verbessern möchte und Freude am persönlichen Austausch und Kennenlernen hat, ist mit diesem Engagement genau richtig! Die Zeiteinteilung ist zudem ganz flexibel.
Nähere Infos zum Ehrenamt und zu den Inhalten der Online-Weiterbildung gibt es am 25.4.2023, 17.30- 18.15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Obertrubach. Neben diesem Termin vor Ort sind folgende Infoveranstaltungen online geplant: 18.4.2023 (18.00 - 18.45 Uhr), 21.4.2023 (16.00 - 16.45 Uhr) oder 27.4.2023 (18.00-18.45 Uhr).
Die Weiterbildungsmodule für die künftigen Kulturpatinnen und Kulturpaten werden als Online-Seminar vom Schulungsträger Curatorium Altern gestalten vermittelt und zwar mit insgesamt fünf 2,5-stündigen Seminarblöcken ab Mai 2023. Haben Sie Interesse, Kulturpatin oder Kulturpate zu werden? Dann melden Sie sich im ersten Schritt beim VHS-Zentrum, Tel. 09191/86-1060, per E-Mail kontakt@vhs-forchheim.de, Online-Anmeldung: www.vhs-forchheim.de (Suche nach „Kulturpaten“) für die unverbindliche Teilnahme an einer Infoveranstaltung.
Entsorgung von Grüngut
Grüngut, wie z.B. Rasenschnitt, Laub oder Heckenschnitt können Sie an das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg anliefern. Die Gebühr hierfür ist 74,50 € pro Tonne - bis 150 kg pauschal 5 €.
Für Kleinmengen bis 0,5 m³ stehen Ihnen an 22 Wertstoffhöfen Grüngutmulden zur Verfügung.
Das Grüngut wird in der Kompostierungsanlage am Entsorgungszentrum unter mehrmaligen Umsetzen, Sieben und Häckseln über mehrere Monate kompostiert. Der lizensierte Kompost kann am Entsorgungszentrum käuflich erworben werden.
Darüber hinaus können Sie das Grüngut zu Hause kompostieren oder über die Biomülltonne entsorgen. Die Gebühr je Biomülltonne beträgt 55 € pro Jahr.
Weitere Infos finden Sie im Abfallkalender oder unter www.lra-fo.de/abfallwirtschaft
Online-Vortrag: Nutzung von Wärmepumpen zum Heizen und Kühlen
Das Landratsamt und die Volkshochschule Forchheim laden zum Online-Vortrag „Heizen und Kühlen mit Wärmepumpe (und Photovoltaik)“ am Donnerstag, 30. März 2023 um 19.30 Uhr ein. Dabei werden insbesondere die verschiedenen Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen sowie deren Funktionsweise, Platzbedarf und Schallleistungspegel erläutert. Außerdem gibt es Informationen über die Effizienz der jeweiligen Wärmepumpensysteme und eventuellen Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Heizsystemen oder mit einer Photovoltaikanlage. Ein Überblick über die technischen Mindestanforderungen für einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe sowie zu Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten bzw. Fördermöglichkeiten runden den Vortrag ab.
Der Vortrag findet nur Online statt, die Teilnahme ist kostenfrei. Es ist jedoch eine rechtzeitige Anmeldung über www.vhs-forchheim.de (für Kurs-Nr. Fo918) erforderlich, damit wir den Interessierten die Zugangsdaten bzw. den Weblink am Donnerstagnachmittag per E-Mail zusenden können. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, dieses Angebot zu nutzen und sich über verschiedene Heiz- bzw. Wärmepumpentechniken und grundlegende Voraussetzungen zu informieren.
Gesetzliche Regelungen für Heizölverbraucheranlagen in Risiko- und Überschwemmungsgebieten
Bei den Sicherheitsanforderungen an eine Heizölverbraucheranlage steht der Umweltschutz im Vordergrund. Es soll verhindert werden, dass Heizöl in die Umwelt gelangt. Aus diesem Grund legt der Gesetzgeber fest, dass Neuanlagen und bestehende Anlagen in den Risiko- sowie festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher errichtet bzw. nachgerüstet werden müssen (§ 78c Wasserhaushaltsgesetz [WHG])
Risiko- und Überschwemmungsgebiete
Im Landkreis Forchheim sind derzeit Überschwemmungsgebiete für folgende Gewässer amtlich festgesetzt:
- Aisch,
- Wiesent,
- Regnitz,
- Leinleiter,
- Schwabach.
Vorläufig gesichert sind Überschwemmungsgebiete für:
- Wiesent von Fluss-km 34,5 bis 40,1,
- Trubach.
Informationen zu bestehenden Anlagen und Neuanlagen in den betroffenen Gebieten
Die Neuerrichtung von Heizölverbraucheranlagen in
- festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
ist grundsätzlich nicht gestattet. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn keine anderen, weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.
- Risikogebieten (HQextrem) nach § 78b Abs. 1 Satz 1 WHG
ist nicht zulässig, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Die Errichtung ist spätestens sechs Wochen vorab mittels vollständiger Unterlagen beim Landratsamt Forchheim, Fachbereich 42 Wasserrecht, anzuzeigen. Die vorzulegenden Unterlagen müssen die Angaben nach § 40 Abs. 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie Nachweise für eine hochwassersichere Errichtung enthalten. Dazu zählen mindestens Angaben zum Betreiber, zum Standort, zur zu erwartenden Überflutungstiefe sowie zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für den hochwassersicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind sowie der Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.
Am 5. Januar 2018 bestehende Heizölverbraucheranlagen in
- festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
mussten bis zum 5. Januar 2023 oder im Zuge einer wesentlichen Änderung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden.
- Risikogebieten (HQextrem) nach § 78b Abs. 1 Satz 1 WHG
sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Sofern Heizölverbraucheranlagen wesentlich geändert werden, sind diese bereits zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten.
Weitere Informationen zu den festgesetzten, den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten und den Risikogebieten sowie eine Standortabfrage können auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt unter folgendem Pfad abgerufen werden:
www.lfu.bayern.de - Themenbereich „Wasser“ - am rechten Bildrand „Daten und Karten: UmweltAtlas Bayern „Überschwemmungsgefahren“ auswählen. Von den links aufgelisteten Themenkarten nur
- festgesetzte Überschwemmungsgebiete,
- vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete und
- Hochwassergefahrenflächen HQextrem
aktiviert lassen. Bei den weiteren zur Verfügung stehenden Karten sind die durch das Programm automatisch gesetzten Haken herauszunehmen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen von einem Fachbetrieb durchzuführen sind (vgl. § 45 AwSV). Die Fachbetriebe finden in der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe 791 (TRwS) unter anderem alle relevanten Anforderungen an die Errichtung von Heizölverbraucheranlagen sowie Anforderungen an bestehende Anlagen.
Vor Inbetriebnahme der nachgerüsteten Anlage ist zudem eine Prüfung durch einen Sachverständigen (vgl. § 2 Abs. 33 AwSV) durchzuführen, § 46 Abs. 2, 3 AwSV.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Hack, Telefon-Nr.: 09191 86-4216 oder an das E-Mail-Postfach wasserrecht@lra-fo.de wenden.