Auch für das Frühjahr 2024 hat das Bildungsbüro gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern - darunter FOrsprung e.V. - wieder drei Termine im Rahmen der Forchheimer Kinder-Uni organisiert:
Den Auftakt macht Prof. Dr. Voll am 13. April. Er erläutert, wieso körperliche Aktivität Einfluss auf die geistige Leistungsfähigkeit hat und beantwortet damit aus wissenschaftlicher Sicht die Frage: Macht Sport schlau?
Eine Woche später, am 20. April, wirft Dr. Angela Kropp einen Blick auf alles, was vor unserer Haustür krabbelt und wächst. Sie geht der Frage nach, warum es wichtig ist, die Artenvielfalt bei uns zu schützen und was jeder dazu beitragen kann.
Am 27. April können interessierte Kinder einen Blick hinter die Kulissen des Freizeitparks Schloss Thurn werfen. Die Geschäftsführerin des Parks, Hana Gräfin von Bentzel, erklärt dabei zum Beispiel, wie die Shows entstehen und wer sich um Technik und Instandhaltung kümmert.
Die Zielgruppe der Veranstaltungen sind Kinder zwischen 9 und 12 Jahren. Über alle Schulen im Landkreis werden Informationen an die Eltern der Kinder in dieser Altersgruppe herausgegeben. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei und die Anmeldung ist ab sofort online möglich (Anmeldefrist jeweils eine Woche vorher). Die Plätze sind jedoch je nach Veranstaltungsort begrenzt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.bildungsregion-forchheim.de
Kontakt: Bildungsbüro, Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, E-Mail: bildungsbuero@lra-fo.de
Hecken, Feldgehölze sowie Bäume stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Die ökologische Bedeutung liegt vor allem in ihrer Eignung als Brut-, Nahrungs- und Aufenthaltsort für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten. Gleichzeitig dienen Sie dem Wind- und Erosionsschutz. Sie sind ein zentrales Element unseres einzigartigen und kleinteiligen Landschaftsbildes.
Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Nach Artikel 16 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder - gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Bäume in Hecken, Feldgehölze, Baumreihen bzw. -gruppen in der Flur. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es außerdem für eine ordnungsmäße Nutzung und Pflege im Zeitraum von 01. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält.
Innerhalb der Orte (auch z. B. in privaten Gärten) ist es nach den Vorgaben des § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Außerdem findet dieses Verbot keine Anwendung für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise (keine andere ebenso geeignete Lösung) oder zu anderer Zeit (1. Oktober bis 28. Februar) durchgeführt werden können, wenn Sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
Auch für Einzelbäume gibt es bestimmte Regelungen, welche beachtet werden müssen. Das Fällen von Bäumen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (dazu zählen auch private Zier- und Nutzgärten) stehen, ist in der Zeit von 1. März bis zum 30. September verboten. Zulässig sind lediglich Form und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung von Bäumen.
In privaten Gärten selbst empfehlen wir die oben genannte Regelung für Bäume ebenso anzuwenden. Dadurch kann der Lebensraum unterschiedlicher Tierarten geschützt und die Lebensqualität in den Orten verbessert werden.
Zuwiderhandlungen gegen § 39 Absatz 5 BNatschG oder Artikel 16 BayNatSchG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Hecken und Feldgehölze unterliegen zusätzlich den Regelungen der Konditionalität, welche für alle Landwirte, die relevante Agrarzahlungen erhalten, gelten.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gehölzschnitte können durch Verordnungen und Bebauungspläne weitere Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes bzw. der Beseitigung bestehen. Nähere Informationen zu diesem Thema können bei den zuständigen Gemeinden, Märkten und Städten in Erfahrung gebracht werden.
Unabhängig davon gelten bei sämtlichen Gehölzarbeiten oder sonstigen Maßnahmen an Gehölzen, egal ob in der freien Natur, im eigenen Garten, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen, in jedem Fall die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere ist dabei auch zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu achten, dass Arbeiten an Gehölzen verboten sind, wenn diese aktuell oder regelmäßig als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren jeglicher Art genutzt werden. Vornehmlich ist dabei auf Nester und Bruthöhlen von Vogelarten zu achten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.lra-fo.de/naturschutz sowie von den dort unter der Rubrik,Hecken und Feldgehölze‘ genannten Ansprechpartnern.
Noch vor wenigen Jahrzenten war der Kiebitz eine Vogelart, die man überall in unserer einzigartigen Kulturlandschaft antreffen konnte. In den letzten 30 Jahren ging der Bestand in Bayern allerdings um 80 % zurück, sodass der Kiebitz mittlerweile als stark gefährdet gilt. Auch im Landkreis Forchheim gibt es nur noch wenige Gebiete, in denen der Kiebitz vorkommt. Umso wichtiger ist es die wenigen Tiere zu schützen und ihnen zum Bruterfolg zu verhelfen. Aufgrund seiner Biologie ist dies im besonderen Maße von der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig:
Der Kiebitz ist ein Bodenbrüter. Als Lebensraum bevorzugt er offene, weitgehend ebene Landschaften. Gehölzstrukturen und Waldränder werden gemieden, da diese gute Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel darstellen. Ursprünglich legte der Kiebitz seine Nester vorrangig auf feuchten, extensiv genutzten Wiesen an. Mit der zunehmenden Umwandlung von Wiesen in Äcker in den letzten Jahrzenten passte sich der Vogel an und brütet mittlerweile oft auf Äckern. Besonders attraktiv für den Kiebitz sind dabei die Maisäcker, da diese über weite Teile des Frühjahrs offenen Boden mit keiner oder geringer Vegetation bieten. Die überwiegend braunen Gelege sind dadurch gut getarnt.
Die Nester werden im Zeitraum von April bis Mai in flachen Mulden im Boden angelegt. Ein Gelege besteht in der Regel aus vier Eiern. Die Brutdauer beträgt 26 bis 29 Tage. Die Jungen sind Nestflüchter, die ihr Nest kurz nach dem Schlupf verlassen. In den ersten Tagen laufen die Tiere allerdings nicht vor einem Bewirtschaftungsfahrzeug davon, sondern ducken sich bei Gefahr auf dem Boden und vertrauen auf ihre Tarnung. Erst nach 4 bis 5 Wochen sind die Jungvögel dann flugfähig und bald darauf selbstständig.
Im Zeitraum von April bis Mai findet meist auch die Bestellung der Maisäcker statt. Dies birgt die Gefahr von Gelege- und Kükenverlusten durch die Flächenbearbeitung. Bekannte Gelege des Kiebitzes werden im Landkreis Forchheim abgesteckt. Diese Kiebitzfenster werden dann durch die Landwirte von der Bewirtschaftung ausgenommen, sodass die Elterntiere ihre Eier ausbrüten können. Diesen arbeitswirtschaftlichen Mehraufwand können sich die Landwirte nun bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim mit 50 € je festgestellten Brutplatz ausgleichen lassen. So profitieren letztlich alle Beteiligten: Der Kiebitz, der einen Bruterfolg erzielen kann und dessen Population gestärkt wird sowie der Landwirt, der für seine Leistung im Sinne des Artenschutzes Anerkennung erhält.
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Unteren Naturschutzbehörde, Frau Söllner, Tel. 09191 86-4210, gerne zur Verfügung.
Vortrag: "Umsorgen schwerkranker Menschen am Lebensende"
Dieser Vortrag möchte Inhalte zu Themen Sterben, Tod und Trauer vermitteln.
Mit praktischen Maßnahmen und Hilfestellungen, um Leiden und Schmerzen in den letzten Lebenstagen zu lindern. Außerdem bietet er Informationen, wo man sich noch Hilfe holen kann, um gut umsorgen zu können und bestmöglich für den Sterbenden da zu sein. Auch informiert er über die Unterstützung durch den hospizlichen Dienst. Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Hospizverein für den Landkreis Forchheim. Anmeldung erforderlich.
| • | Do., 25.04.2024 |
|
| 18:00 Uhr - 20:00 Uhr |
| • | Anmeldung ist kostenlos und muss bei der VHS unter 09191 861060 erfolgen. |
Kaum ein Landkreis in Bayern wird so eng mit dem Begriff Streuobst in Verbindung gebracht, wie unser Landkreis Forchheim. Durch die Berichterstattung und die unternommenen Anstrengungen in der jüngeren Vergangenheit konnten wir alle erfahren, wie wichtig und schützenswert das Kulturgut Streuobstwiese ist und welch hohen ökologischen Stellenwert sie für uns Menschen hat.
Die Initiative Hochstamm Deutschland ruft deshalb jährlich auf, am letzten Wochenende im April den Tag der Streuobstwiese zu feiern.
Diesem Aufruf möchten sich nun drei Institutionen aus dem Landkreis anschließen, die sehr intensiv und auf unterschiedlichste Art und Weise mit dem Thema Streuobst arbeiten.
Der Landschaftspflegeverband Forchheim mit seinem Projekt zu den heimischen Streuobstlandschaften, betreut durch Claudia Munker, die Streuobstberaterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim, Frauke Gabriel und der Naturpark Fränkische Schweiz-Frankenjura, vertreten durch Rangerin Christine Berner haben es sich zur Aufgabe gemacht, möglichst viele Akteure, die Streuobst lieben und leben, vorzustellen.
Ein buntes und ereignisreiches Wochenende mit Vorträgen, Exkursionen, Veredlungskursen, Verkostungen, Betriebsführungen, einem Streuobstgottesdienst, einer kleinen Marktmeile und vielen anderen Ereignissen rund um dieses wertvolle Kulturgut haben die drei Organisatorinnen zusammengestellt.
Geknüpft werden konnte ein breites Netzwerk mit vielen Interessensverbänden, einzelnen Akteuren, Vereinen, Umweltbildnern etc. Sie alle möchten die Gelegenheit wahrnehmen, unseren Schatz vor der Haustür einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen.
Am Freitag, 26.04.2024 beginnt mit einer Auftaktveranstaltung im Rahmen eines Netzwerktreffens das Wochenende zum Tag des Streuobstes.
An verschiedenen Orten im gesamten Landkreis Forchheim finden zahlreiche Angebote statt. Über das Veranstaltungsprogramm können Sie sich über die Tagespresse, auf der Homepage des Landschafspflegeverbandes Forchheim oder online informieren unter:
www.lra-fo.de/tagderstreuobstwiese
Lassen Sie uns gemeinsam unsere Kulturlandschaft feiern!
Der Arbeitskreis Info-Offensive Klimaschutz des Landratsamtes und die Volkshochschule Forchheim laden im April 2024 zu folgenden Vorträgen ein:
„Heizen und Kühlen mit Wärmepumpe“ am Donnerstag, 11. April 2024 um 19.30 Uhr (Online und in Präsenz)
Dabei werden die verschiedenen Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen sowie deren Funktionsweise, Platzbedarf, Schallleistungspegel und Kombinationsmöglichkeiten erläutert. Dieser Vortrag wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten; die Teilnahme ist kostenfrei. Für die Online-Teilnahme per Computer bequem von zu Hause aus melden Sie sich bitte rechtzeitig unter www.vhs-forchheim.de für Kurs Nr. Fo178i an, damit wir den Interessierten die Zugangsdaten per E-Mail zusenden können. Auch für eine gewünschte Teilnahme vor Ort ist eine vorherige Anmeldung unter www.vhs-forchheim.de für Kurs Nr. Fo178i PR unbedingt nötig.
„Wärme aus Solarstrom - überschüssigen Solarstrom in Wärme umwandeln und speichern“ am Donnerstag, 18. April 2024 um 19.30 Uhr (nur Online)
Im Rahmen des Vortrags wird auf den Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik eingegangen. Zudem wird erklärt, wie die Warmwasserbereitung mittels Heizstab und PV-Strom umgesetzt werden kann und welche weiteren Kombinations- und Nutzungsmöglichkeiten für PV-Strom bestehen. Anmeldung unter www.vhs-forchheim.de für Kurs Nr. 178J erforderlich.
„Stromspeicher - Chance für neue und alte (ausgeförderte) PV-Anlagen“ Am Donnerstag, 25. April 2024 um 19.30 Uhr (nur Online)
Bei diesem Vortrag erhalten Sie vom Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Informationen zu verschiedenen Stromspeichersystemen, den jeweiligen Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten sowie zur richtigen Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Systeme. Durch die Errichtung eines Batteriespeichers lässt sich der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms deutlich steigern. Auch für die Betreiber älterer (Ü20-)PV-Anlagen ergeben sich so Chancen, nach Auslaufen der EEG-Vergütung den Strom sinnvoll zu nutzen. Anmeldung unter www.vhs-forchheim.de für Kurs Nr. 178K erforderlich.
Die Zugangsdaten zu den Online-Vorträgen werden jeweils am Donnerstagnachmittag per E-Mail verschickt. Während der Online-Vorträge können Fragen über die Chat-Funktion gestellt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, dieses Angebot zu nutzen und sich über verschiedene Heiz- bzw. Wärmepumpentechniken, PV-Anlagen und Speichertechniken zu informieren.
Grüngut, wie z. B. Rasenschnitt, Laub oder Heckenschnitt können Sie an das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg anliefern. Die Gebühr hierfür ist 74,50 € pro Tonne - bis 150 kg pauschal 5 €.
Für Kleinmengen bis 0,5 m³ stehen Ihnen an 22 Wertstoffhöfen Grüngutmulden zur Verfügung.
Das Grüngut wird in der Kompostierungsanlage am Entsorgungszentrum unter mehrmaligem Umsetzen, Sieben und Häckseln über mehrere Monate kompostiert. Der lizensierte Kompost kann am Entsorgungszentrum käuflich erworben werden.
Darüber hinaus können Sie das Grüngut zu Hause kompostieren oder über die Biomülltonne entsorgen. Die Gebühr je Biomülltonne beträgt 55 € pro Jahr.
Weitere Infos finden Sie im Abfallkalender oder unter www.lra-fo.de/abfallwirtschaft