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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Bankett- und Böschungsmäharbeiten

Bei Bankett- und Böschungsmäharbeiten treten immer wieder Schäden an den Schlegelmessern auf, da Steine und Felsbrocken an den Böschungen und in den Gräben der Wege abgelagert werden. Die Anlieger werden gebeten, die Steine aus ihren Feldern nicht in diesem Bereich zu abzulagern und bereits hier abgelegte Steine und Felsbrocken zu entfernen.

Reinigung öffentlicher Straßen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen, an den Werktagen vor Sonn- und Feiertagen die Gehsteige und Fahrbahnen bis zur Mitte des Straßenkörpers zu reinigen haben.

Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Staub auf öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Abflussrinne.

Alle Grundstückseigentümer werden gebeten, hier ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.

Anzeigen von öffentlichen Veranstaltungen durch Vereine, Verbände, Organisation als auch Privatpersonen

Der Markt Pretzfeld weist darauf hin, dass bei jeder öffentlichen Veranstaltung mit Ausschank und/oder Abgabe von Speisen (auch Imbiss) eine Erlaubnis über die „Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes" (§ 12GastG) vorliegen muss. Sind bei den Veranstaltungen musikalische Darbietungen oder Tanzveranstaltungen vorgesehen, so ist jeweils Anzeige über die Kapelle, Eintrittsgeld und Dauer der musikalischen Unterhaltung anzuzeigen. (Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach § 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Ebenso sind bei Errichtung eines Festzeltes u. U. ein Baubuch, ein Versicherungsnachweis sowie entsprechende Angabe über Größe, Anzahl der Sitzplätze, vorhandene Toilettenanlagen usw. zu erbringen.

Um einen geordneten Ablauf einer Veranstaltung erzielen zu können, bitten wir die verantwortlichen Veranstalter, sich 

mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Anträge einzureichen. Diese finden Sie auf der Internetseite des Markt Pretzfeld Rathaus online/Formulare unter Feste, Feiern und Kultur. Auch besteht die Möglichkeit, diese persönlich im Rathaus abzuholen.

Anderenfalls kann eine Genehmigung nicht garantiert werden!

Bei weiteren Verstößen gegen die o.g. gesetzlichen Bestimmungen (Nichtanmeldung einer Veranstaltung oder öffentlichen Vergnügung) muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren gerechnet werden.