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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
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Information über Bodenrichtwerte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 185/03) entschieden, dass die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB dem urheberrechtlichen Schutzregime der §§ 87 a ff. des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) unterliegen und nicht als amtliches Werk gem. § 5 UrhG gemeinfrei sind.

Auskünfte über Bodenrichtwerte können daher nur bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses erfragt werden.

Ihr Ansprechpartner ist im Landratsamt Forchheim, Dienststelle Ebermannstadt, Herr Roland Schäfer, Tel. 09191/86-5002, E-Mail: roland.schaefer@lra-fo.de