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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Sitzung des Bauausschusses

Am Dienstag, 09. April 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses Pretzfeld statt. Der Bauausschuss beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:

Wiedervorlage Bauantrag wegen Erweiterungen am bestehenden Wohnhaus auf Fl.Nr. 1151/14, Gem. Pretzfeld; hier: weitere Anträge auf Befreiungen bzgl. Material Dacheindeckung, Carport außerhalb des festgesetzten Standortes, Höhenlage des Anbaus, Dachneigung, Farbe Dacheindeckung, alle Gebäude massiv und verputzt und Abweichung wegen Unterschreitung des Stauraums von 3,00 m

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Material Dacheindeckung (Trapezprofilblech anstatt Asbestzement-Wellpappen), Standort Carport außerhalb des festgesetzten Standortes für Garagen, der Höhenlage des Anbaus (1,49 m anstatt 0,80 m) der Dachneigung (ca. 13° anstatt 35°), der Farbe Dacheindeckung (rot anstatt rotbraun), dem Anbau zum Teil in Holzständerkonstruktion anstatt massiv und verputzt und dem Antrag auf Abweichungen von § 2 der Garagen- und Stellplatzsatzung des Marktes Pretzfeld wegen Unterschreitung des Stauraumes von 3,00 m auf 2,20 m bis 2,625 m, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach auf Fl.Nr. 136/4, Gem. Pretzfeld, mit Antrag auf Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern Pretzfeld“

Der Antrag auf Vorbescheid, Bauvoranfrage, wegen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach auf Fl.Nr. 136/4, Gem. Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen sowie die hierfür erforderliche Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern“ nicht erteilt.

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1151/3, Gem. Pretzfeld

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1151/3 der Gemarkung Pretzfeld, wie beantragt, wird in Aussicht gestellt. Eine abschließende Beurteilung und Entscheidung bleiben dem Verfahren „Antrag auf Baugenehmigung“ vorbehalten. Eine dafür notwendige Herstellung einer Verrohrung und Unterhaltung des Wassergrabens durch die Antragstellerinnen wird ebenfalls in Aussicht gestellt.

Bauantrag wegen Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 37, Gem. Pretzfeld

Dem Bauantrag wegen Errichtung eines Neubaus eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 37, Nähe Schlossberg, Gem. Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung erteilt, dass 2 weitere Stellplätze nachgewiesen werden.