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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

angesichts der bevorstehenden Sommermonate möchte ich Euch auf die geltenden Lärmschutzvorschriften hinweisen.

Lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten sind nur von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr zulässig. Hierunter fallen alle im Haus und Garten anfallenden Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind und die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit stören können. Hierzu gehören auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie das Abschlagen von Fliesen, Bohren und Hämmern, Sägen und Hacken von Holz oder Schneiden von Platten.

Für den Betrieb von Rasenmähern gilt das Bundesimmisionsschutzgesetz. Danach dürfen Rasenmäher an Werktagen von 19:00 Uhr – 07:00 Uhr grundsätzlich nicht betrieben werden. Ausnahmen gibt es nur bei neuen Mähern(die können bis 22:00Uhr betrieben werden, wenn sie mit einem Schalleistungspegel von weniger als 88 dB(A) gekennzeichnet sind).

An Sonn und Feiertagen ist der Betrieb von Rasenmähern grundsätzlich untersagt.

Ausgenommen sind länger andauernde Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf ausgerichteten Gewerbebetrieben durchgeführt werden und die eine längere Unterbrechung nicht zulassen.

Auch Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte dürfen in Häusern, Wohnungen und sonstigen Räumen sowie in Kraftfahrzeugen oder im Freien nur so benutzt werden, dass sie die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht belästigen. Bei Benutzung in geschlossenen Räumen sind ab 22:00 Uhr die Fenster zu schließen. Garten-, Grillpartys und sonstige Feiern dürfen grundsätzlich zu keiner Belästigung der Nachbarschaft führen. Dies gilt insbesondere für die Zeit nach 22:00 Uhr.

Nach den allgemein geltenden Lärmschutzvorschriften handelt derjenige ordnungswidrig, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt, der geeignet ist, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich zu belästigen oder der Gesundheit eines Anderen zu schaden.

Im Rahmen dessen möchte ich auch darauf hinweisen, dass das Einwerfen von Wertstoffen in die Wertstoffcontainer nur an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr erlaubt ist.

Ich danke Euch allen für die Beachtung dieser Vorschrift.

So können wir verhindern, dass durch Gedankenlosigkeit die Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe aller gestört wird.

Euer Steffen Lipfert
1. Bürgermeister