| 1. | Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung des Marktes Markt Rettenbach im Ortsteil Engetried. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Bestattungseinrichtung im Ortsteil Engetried vom 26.05.2011 außer Kraft. |
| 2. | Satzung über die Friedhofsgebühren im Ortsteil Engetried. Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung im Ortsteil Engetried vom 26.05.2011 außer Kraft. |
| 3. | Satzung über die Friedhofsgebühren in den Ortsteilen Markt Rettenbach und Mussenhausen. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung für die Ortsteile Markt Rettenbach und Mussenhausen vom 05.12.2014 außer Kraft. |
| 4. | Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses in den Ortsteilen Eutenhausen und Frechenrieden. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die Gebührensatzung über die Benutzung des Leichenhauses in Eutenhausen und Frechenrieden vom 05.12.2014 außer Kraft. |
Die vorgenannten Satzungen liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus (Zi.Nr. 1.4), Ottobeurer Str. 10, 87733 Markt Rettenbach, zur Einsichtnahme auf.