über die Aufstellung und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes "PV-Anlage Fl.-Nr. 742, Gemarkung Frechenrieden“, Markt Rettenbach
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan "PV-Anlage Fl.-Nr. 742, Gemarkung Frechenrieden“
Der Marktgemeinderat des Marktes Rettenbach hat am 29. September 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, beschlossen, den Bebauungsplan "PV-Anlage Fl.-Nr. 742, Gemarkung Frechenrieden“ aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit paralleler 9. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 18.200 qm. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 742, Gemarkung Frechenrieden. Anlass für die Aufstellung ist die planungsrechtliche Sicherung bzw. Bereitstellung einer geeigneten Fläche für die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Marktgemeinderat des Marktes Rettenbach hat am 15. Dezember 2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage Fl.-Nr. 742, Gemarkung Frechenrieden“ in der Fassung vom 15. Dezember 2022, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung mit Umweltbericht), gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage Fl.-Nr. 742, Gemarkung Frechenrieden“ in der Fassung vom 15. Dezember 2022, bestehend aus Teil A (Planzeichnung) mit Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung mit Umweltbericht) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus des Marktes Rettenbach, Erdgeschoss, Zimmer 1.4, Ottobeurer Straße 10, 87733 Markt Rettenbach
vom, Donnerstag, den 29. Dezember 2022 bis
einschließlich Dienstag, den 31. Januar 2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten am Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffentlich aus.