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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Aus den Gemeinderatssitzungen

Zuschussantrag des SSV Markt Rettenbach, Skiabteilung, zur Anschaffung eines Kleinbusses

Die Ski-Abteilung des SSV Markt Rettenbach hat mit Schreiben vom 18.11.2024 einen Zuschussantrag für den Ankauf eines neuen Kleinbusses (9-Sitzer) gestellt. Das bisherige Fahrzeug ist 13 Jahre alt und soll wegen zunehmender Reparaturaufwendungen durch ein drei Jahre altes, modellgleiches Gebrauchtfahrzeug ersetzt werden. Das Fahrzeug wird überwiegend im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der Ski-Abteilung eingesetzt, aber auch andere Vereine und Organisationen leihen sich das Fahrzeug immer wieder aus. Die Anschaffung des Ersatzfahrzeuges kostet 32.500,-- € und der Verein erbittet dazu einen Zuschuss in Höhe von 4.942,50 € (= 15 %) von der Gemeinde.

Der Marktgemeinderat hat diesem Zuschußantrag zugestimmt, da diese Investition insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit in der Skiabteilung zu Gute kommt.

Zuschussantrag des Schützenvereins "Edelweiß" Frechenrieden e.V. zur Anschaffung von Lichtgewehren

Der Schützenverein „Edelweiß“ Frechenrieden e.V. hat mit Schreiben vom 09.10.2024 den Antrag gestellt, den Ankauf von Lichtgewehr-Trainingssysteme von Seiten der Gemeinde, analog der Förderung für den Schützenverein Markt Rettenbach, zu bezuschussen. Konkret hat der Verein eine Lichtpistole und ein Lichtgewehr der Marke DISAG zum Preis von 3.867,-- € erworben.

Im Frühjahr 2024 hat der Marktgemeinderat den Ankauf von Lichtgewehren durch den Schützenverein Markt Rettenbach mit 10 % (ausgehend von 5.516,-- € Gesamtkosten) und vor einem Jahr den Ankauf von Gewehren durch den Schützenverein Wineden mit gleichem Fördersatz bezuschusst.

Der Marktgemeinderat hat unter Beibehalt dieser Praxis beschlossen, dem Schützenverein Frechenrieden ein Förderbetrag von 386,-- € zu gewähren.

Übernahme der Straßenreinigungskosten nach einem Faschingsumzug

Bisher hat der Faschingsverein bei Abhalten eines Umzuges eine pauschale Förderung von Seiten der Gemeinde in Höhe von 500,-- € als Beteiligung an den Kosten des Empfangs erhalten. Außerdem hat der Kreisbauhof nach den Umzügen die Straßenkehrmaschine auf seine Kosten zum Einsatz gebracht und die Umzugsstrecken abgekehrt. Diese Handhabung war letztendlich Teil der Vereinsförderung von Seiten des Landkreises. Heuer nun hat das Landratsamtes mitgeteilt, dass diese Praxis nicht mehr weitergeführt werde und die Kosten der Gemeinde in Rechnung gestellt würden. So musste der Markt dieses Jahr 613,25 € für diesen Einsatz an den Landkreis bezahlen. Von Seiten der Gemeinde wurde dann der Faschingsverein gebeten, diese Ausgaben der Gemeinde zu erstatten.

Der Verein möchte diese Kosten aber nicht ohne weiteres tragen, insbesondere auch, weil die Verschmutzung seiner Meinung nach nicht vom Umzug allein verursacht werde.

Der Marktgemeinderat hat ausführlich über die Situation diskutiert und kam zu dem Ergebnis, weiterhin an den 500,-- € als Zuschuss zum jeweiligen Umzug festzuhalten, die Straßenreinigungskosten aber nicht zu übernehmen. Diese Kosten sind also vom Verein an die Gemeinde zu erstatten.

Abschluss von Trägervereinbarungen mit der Kirchenstiftung über die Kindergärten "Hand in Hand" und den Waldkindergarten

Die Kindertagesstätten Markt Rettenbach, Engetried und Frechenrieden werden unter der Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung geführt. Dazu bestehen für jede Einrichtung Vereinbarungen mit der Kath. Kirchenstiftung über den Betrieb der jeweiligen Einrichtung. Durch die Übernahme des Grundstückeigentums nach Fertigstellung des Neubaus von der Kirchenstiftung in Markt Rettenbach ist eine neue Vereinbarung für diese Einrichtung abzuschließen. Zudem ist für den neuen Waldkindergarten die Übernahme der Betriebsträgerschaft durch die Kirche erstmals abzuschließen. Beide Vereinbarungen orientieren sich an den bestehenden Verträgen, wonach das verbleibende Defizit zu 90 % von der Gemeinde und zu 10 % von der Kirche getragen wird. In die Defizite dürfen neben den laufenden Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen, beim Waldkindergarten nur Ersatzbeschaffungen, mit jeweils bis zu 3.000,-- € aufgenommen werden. Der Marktgemeinderat hat im Ergebnis den beiden Betriebsvereinbarungen zugestimmt, von Seiten der Kath. Kirchenstiftung lag diese Zustimmung bereits vor.

Die Vereinbarungen müssen von der Bischöfl. Finanzkammer und der Rechtaufsicht im Landratsamt Unterallgäu noch genehmigt werden.

Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist in der Satzung vom 09.04.1990 geregelt. Bei der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung wurde aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, die Satzung zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Rechtsstand anzupassen. Die jetzt zur Abstimmung vorgelegte Satzung entspricht der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages und beinhaltet insbesondere folgende Anpassungen:

  • Nennung der ergänzten Rechtsgrundlagen „Art. 5 a KAG“
  • Ergänzung der Gebietskulissen um das „dörfliche Wohngebiet“ und das „urbane Gebiet“
  • Regelung der abzurechnenden Straßenbreiten bei einseitig anbaubaren Straßenzügen
  • Aufnahme der eigenen Bauhofleistungen in die abzurechnende Umlagesumme
  • Klarstellung des Beitragsanteils bei einem Grundstück im Innen- und Außenbereich
  • Aufnahme der Vollgeschoss- und Kellergeschossdefinition
  • Aufnahme der fiktiven Geschossanzahl bei Kirchen und Türmen
  • Ergänzung der Tatbestände für Kostenspaltungen (z.B. Geh- und Radweg, Sammelstraßen und Mischflächen)
  • Aufnahme des Beitragspflichtigen in die Satzung
  • Aufnahme der Kriterien für die Unwirksamkeit von Ablöseverträgen

Im Ergebnis hat der Marktgemeinderat den Erlass dieser neuen Satzung beschlossen.