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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Aus den Gemeinderatssitzungen

Grund- und Mittelschule Markt Rettenbach:

- Erweiterung der Jugendsozialarbeit an der Schule

- Modernisierung des EDV-Raumes

Erweiterung der Jugendsozialarbeit an der Schule

Das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) legt den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die in § 1 dieses Gesetzes definierten Ziele, wonach jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat, als gesetzliche Pflicht auf. Der Landkreis Unterallgäu als Träger der öffentlichen Jugendhilfe leitet daraus die Verpflichtung der Gewährung von Jugend- und Schulsozialarbeit an den Schulen im Landkreis ab. Lt. dem Jugendamt sind derzeit acht Grundschulen und alle Mittelschulen im Landkreis mit einer Form von sozialer Arbeit versorgt. Hier in Markt Rettenbach steht z.B. ein wöchentlicher Anteil von 9,75 Stunden an Schulsozialarbeit für die Mittelschule zur Verfügung. Im Rahmen der Bedarfsplanung ist eine Ausweitung der Sozialarbeit auch an den Grundschulen vorgesehen. Bei der Reihenfolge der Umsetzung werden die Schulen nach bestimmten Kriterien (Schülerzahl, Migrationsanteil) betrachtet und einer Ausbaustufe zugeordnet. So soll in Markt Rettenbach die Sozialarbeit im Rahmen der 4. Ausbaustufe voraussichtlich ab Februar 2025 um 19,5 Stunden wöchentlich aufgestockt werden. Von Seiten der Schulleitung wurde bereits im Mai 2022 ein Mehrbedarf an sozialpädagogischer Arbeit gemeldet. Bei dieser Stundenausweitung würde sich also die neue Einsatzzeit auf 29,25 Stunden wöchentlich belaufen.

Zur Finanzierung dieser Kosten ist eine Beteiligung des jeweiligen Sachaufwandsträgers vorgesehen. Je nach Qualität der vorgehaltenen Sozialarbeit (Jugendsozialarbeit = förderfähig; Schulsozialarbeit = nicht förderfähig) werden die Kosten von der Regierung von Schwaben gefördert. In vergleichbaren Einrichtungen ist hier von einem Eigenanteil von knapp 17.000,-- € für die Gemeinde auszugehen, das sind rd. 50 % der nach Abzug der Förderung verbliebenen Personalkosten. Die andere Hälfte wird neben den bisher übernommenen Stunden vom Landkreis Unterallgäu getragen.

Bei der Schulsozialarbeit wäre es auch möglich, die Stundenzahl anders festzulegen, während bei der Jugendsozialarbeit die 19,5 Stunden das Mindestmaß für eine Förderfähigkeit von Seiten der Regierung von Schwaben darstellt. Wenn also z.B. die Schulsozialarbeit von derzeit 9,75 Stunden um die gleiche Stundenanzahl nochmals aufgestockt werden würde, dann würde der Landkreis weiterhin die ersten 9,75 Stunden tragen und sich die weiteren Kosten der 9,75 Stunden mit der Gemeinde teilen. Hier wäre dann von ca. 10.000,-- € als Gemeindeanteil auszugehen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt standen die Rektorin und der Konrektor der Grund- und Mittelschule Rede und Antwort zu den Nachfragen der Gemeinderatsmitglieder, die insbesondere den Bedarf näher erläutert haben wollten. Die Rektorin hält für unsere Schule die Ausweitung der Schulsozialarbeitsstunden von derzeit 9,75 Std./wöchentlich um die gleiche Stundenzahl pro Woche für ausreichend. Dieser Rahmen könnte von einer Kraft bewältigt werden und die räumliche Struktur würde sich auf einen Büroraum beschränken. War diese Sozialarbeit bisher überwiegend an der Mittelschule angesiedelt, so nimmt dieser Bedarf lt. der Rektorin an der Grundschule deutlich zu. Hier seien vielfältige Problemfelder, wie z.B. Tod in der Familie, Scheidung, Missbrauch, Drogen usw., der Anlass für Schüler, sich an die Sozialarbeiterin zu wenden. Die Schüler würden auch den Kontakt mit einer solchen Kraft bevorzugen als sich an Lehrer oder die eigenen Eltern zu wenden. Neben der Einzelbetreuung werden von der Schulsozialarbeit auch Projekte, wie z.B. „Mobbing“, in den Klassen durchgeführt oder Elternabende angeboten. Für die Lehrkräfte und auch für die Eltern sei die Schulsozialarbeit eine große Entlastung.

Im Ergebnis hat der Marktgemeinderat einer Aufstockung der Schulsozialarbeit um weitere 9,75 Stunden pro Woche zugestimmt.

Modernisierung des EDV-Raumes:

Mit Schreiben vom 26.11.2024 hat die Schulleitung den Antrag auf Modernisierung des EDV-Raumes gestellt. Danach nehme durch die schrittweise Änderung des Lehrplanes im Bereich der Mittelschule die Auslastung des EDV-Raumes stetig zu. Der EDV-Raum sei aktuell mit 20 Rechnern (1 davon ist bereits defekt) aus dem Jahr 10/2018 ausgerüstet, bei denen sich immer mehr Probleme beim Hoch- und Abfahren und durch Systemabstürze zeigen würden. Hinzu komme, dass Updates für zahlreiche Programme bei diesen Rechnern lt. der externen Betreuung (Fa. Brunner, BITS) nicht mehr möglich wären. Davon sei insbesondere die pädagogische Musterlösung „PaedML“ betroffen, in der sämtliche Computer und Notebooks der Schüler eingebunden, verwaltet und gewartet werden könnten.

Durch die gestiegene Schülerzahl in der Klasse 5 (26 Schüler) sei über die rein technische Anpassung eine Aufstockung der Gerätschaften auf 25 Stück notwendig.

Es werden daher von Seiten der Schulleitung 25 Mini-PC`s sowie eine Aufstockung um 6 Monitore beantragt. Der Kostenrahmen dieser PC`s incl. der Monitore beläuft sich in etwa auf 15.800,-- €.

Im Rahmen der Diskussion erläutert der Konrektor den gestellten Antrag dahingehend, dass aufgrund Lehrermangels die Klassen im EDV-Unterricht nicht geteilt werden können und dies den zusätzlichen Bedarf an Aufstockung der Gerätschaften mitauslöse. Die Klasse 5 mit 26 Schülern zum Beispiel werde bis zur 9. Klasse hier bleiben und die nächsten Jahre die Arbeitsplätze in der Anzahl benötigen. Die bisherigen Gerätschaften verfügten nicht über genügend Arbeitsspeicher für die lt. Lehrplan vorgesehenen Unterrichtsfächer und müssten zudem auf Windows 11 aufgerüstet werden. In der Schule seien zwar iPad`s und Notebook`s in ausreichender Zahl vorhanden, allerdings könne das nicht die Arbeit am PC, insbesondere im Fach „technisch Zeichnen“, ersetzen. Insgesamt solle der Unterricht und nicht zuletzt der Quali wieder in vernünftiger Weise abzuhalten sein.

Im Ergebnis stimmt der Marktgemeinderat einer Neuausstattung des EDV-Raumes zu.

Neuabschluss des Betriebsleitungs- und Ausführungsvertrages über den Kommunalwald mit der Forstbetriebsgemeinschaft Memmingen

Die Kommunen sind nach der Kommunalwaldverordnung verpflichtet, den Kommunalwald vorbildlich zu bewirtschaften und die Betreuung durch fachlich qualifiziertes Personal sicherzustellen. Darum hat der Markt die Betriebsleitung und -ausführung des Gemeindewaldes incl. des Rechtlerwaldes Altisried bereits vor 15 Jahren an die Forstbetriebsgemeinschaft Memmingen übergeben. Der aktuell seit 01.01.2020 bestehende Vertrag läuft nun zum 31.12.2024 aus. Die FBG bietet die Fortsetzung dieses Vertrages für die nächsten 5 Jahre unter Anpassung des Entgeltes für den Hiebsatz an.

Von Seiten des Marktgemeinderats besteht Einverständnis mit der Weiterführung des Vertrages mit der Forstbetriebsgemeinschaft Memmingen.

Beitritt zur Klärschlammverwertung Buchloe

In der Sitzung vom 24.10.2024 hat sich der Marktgemeinderat mit der geplanten Klärschlammverwertung durch das neugegründete Kommunalunternehmen in Buchloe durch dessen Geschäftsführer informieren lassen. Zur Gründung dieses Kommunalunternehmens haben sich Anfang diesen Jahres neun Kommunen und Abwasserzweckverbände der Region um die Stadt Buchloe zusammengeschlossen mit dem Ziel, die Entsorgung von Klärschlamm künftig selbst in die Hand zu nehmen. Das Kommunalunternehmen plant und baut eine Anlage in Buchloe, in der der eigene Klärschlamm getrocknet und durch Pyrolyse verkohlt wird. So soll der darin enthaltene Phosphor, ein knapper und nicht ersetzbarer Rohstoff, wiedergewonnen und landwirtschaftlich verwendet werden. Die Kommunen wollen damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung ab 2029 nachkommen, Phosphor aus Klärschlamm wiederzugewinnen. Mit dem Pyrolyse-Verfahren soll mehr Phosphor als mit herkömmlichen Verfahren wiedergewonnen werden. Die Beteiligten wollen möglichst schnell die erforderliche Zertifizierung des Pyrolyse-Erzeugnisses als Produkt erhalten, um es vornehmlich als Düngemittel wiedernutzen zu können. Die Vorteile dieses kommunalen Klärschlamm-Upcyclings sollen in der Wirtschaftlichkeit, im Klimaschutz und in der nachhaltigen Umsetzung der Kreislaufwirtschaft liegen.

Wenn sich nun der Markt zu einem Beitritt entschließt, muss eine Stammkapitaleinlage mit 346,-- € und ein einmaliger Anteil an der Investitionssumme mit rd. 63.118,-- €, ausgehend von 200 to Klärschlamm im Jahr, eingebracht werden.

Der Marktgemeinderat kam nach eingehender Diskussion zu dem Ergebnis, den Antrag auf Beitritt zu diesem Kommunalunternehmen zu stellen.

Antrag auf Entwidmung einer Teilstrecke des Weges Fl.Nr. 591 Gemkg. Frechenrieden (Sägeweg)

Bereits in der Sitzung vom 20.04.2023 hat sich der Marktgemeinderat mit dem Antrag der Bayer. Staatsforsten vom 23.02.2023 beschäftigt, ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Der Sägeweg“ durch die Fl.Nr. 591 in der Gemkg. Frechenrieden auf einer Länge von ca. 250 m zu entwidmen. Der Weg befindet sich auf dem Grund der Bayer. Staatsforsten, ist nicht ausgebaut und wird als öffentlicher Weg auf der Flur Erisried nicht weitergeführt. Der Weg endet somit als Sackgasse. Durch die Entwidmung entfällt auch die Verkehrssicherungspflicht des Anliegers, ebenso können Waldbewirtschaftungsmaßnahmen ohne verkehrsrechtliche Regelungen einfacher vollzogen werden. Ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung ist für die Bevölkerung weiterhin gegeben.

Nach Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes können Straßen und Wege aus Gründen des öffentlichen Wohls oder wegen Verlust der Bedeutung für den öffentlichen Verkehr eingezogen werden. Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate bekannt zu machen.

Nach Klärung div. Fragen mit der Nachbargemeinde Stetten/Erisried hat der Marktgemeinderat die Absicht erklärt, dieses Wegestück einziehen zu wollen.