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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus
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Aktuelles und Hinweise - Hinweise zur Schwesternstraße

  • Die Durchfahrt der Schwesternstraße ist, wie bekannt, ab dem Kindergarten in Richtung Erkheimer Straße nicht mehr gestattet.
  • Aus gegebenem Anlass wird auch darauf hingewiesen, dass das Parken entlang dieses Straßenstückes nicht zulässig ist, da bei einem abgestellten Fahrzeug die Mindestbreite der verbleibenden Straße nicht erreicht wird.
  • Ebenso ist das Parken auf der Gehwegfläche verboten (Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße belegt).

Wir bitten um Beachtung.