Friedhofskonzept Markt Rettenbach - weiteres Vorgehen
Sachverhaltsdarstellung:
Die Neugestaltung des Friedhofs in Markt Rettenbach hat bereits in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) vom 28.10.2021 Eingang gefunden. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen (Rückgang der Erdbestattungen, Leerstand von Grabstellen) wird darin schon die Ausarbeitung eines Konzepts als wünschenswert bezeichnet und empfohlen. Außerdem gingen zuletzt auch vermehrt Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Situation am Friedhof in der Gemeinde ein (insbesondere zur Bepflanzung, z.B. zur unansehnlichen Thuja-Hecke, aber auch zum Leerstand bei den Grabstellen).
Folgerichtig hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 09.11.2023 die Erstellung eines Gestaltungskonzepts für die Friedhofsanlage in Markt Rettenbach an eine Landschaftsarchitektin vergeben.
Zu Beginn des Planungsprozesses fand ein Treffen zur Ideensammlung auf dem Friedhof statt, dessen Ergebnisse in einem ersten Entwurf dem Gemeinderat und der Bürgerschaft am 25.04.2024 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung präsentiert wurden.
In der Juli-Ausgabe des Gemeindeblattes wurde dann auch die Auslegung des Planentwurfs für die Bürgerschaft bekannt gemacht und somit die Möglichkeit geboten, bis Ende August Bedenken und Anregungen zu äußern. Insgesamt 16 Rückmeldungen sind bei der Gemeinde eingegangen, die im Wesentlichen die in die Jahre gekommene Bepflanzung (Bäume und Hecken) im Friedhof beanstanden. Auch die vorgesehene Anlage von Spielmöglichkeiten wird kritisch gesehen, das Angebot eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes wird dagegen begrüßt.
Am 25.07.2024 hat sich der Gemeinderat in einer weiteren öffentlichen Sitzung mit der Anlage eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes beschäftigt. Dieser Sitzung war auch ein Ortstermin am Friedhof vorgeschaltet.
Der vorliegende Entwurf des Friedhofkonzeptes gliedert sich in zwei Umsetzungsstufen.
Stufe 1: Verdichtung des westlichen Friedhofbereichs
Stufe 2: Entwicklung des östlichen Friedhofbereichs
In der heutigen Sitzung geht es vorrangig um die Gestaltungselemente der Stufe 1.
Zur weiteren Umsetzung dieser Neugestaltung ist es daher in einem ersten Schritt nun notwendig, nachstehende Punkte zu behandeln und festzulegen:
A) Stufe 1 des Friedhofskonzeptes - Anlage von Musterflächen
B) Stufe 2 des Friedhofskonzeptes - Entwicklung des östlichen Friedhofbereichs
Die Umsetzung dieser Stufe erfolgt mittel- bis langfristig!
Vorrangiges Ziel sollte es sein, den östlichen Friedhofsbereich schrittweise zu entwickeln. Ein wesentliches Element dieser Entwicklung stellt beispielsweise die Anlage eines „Grabfeldes für Bestattungen unter Bäumen“ dar.
Allerdings ist in diesem Zusammenhang auf die Belange und Befindlichkeiten der Grabinhaber in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen.
Daher ist es notwendig, dass durch eine transparente Kommunikation Fragen beantwortet, sowie Sorgen und Ängste ausgeräumt werden.
Antworten auf solche Fragestellungen oder Sorgen bezüglich der Umsetzung der 2. Stufe des Friedhofkonzepts im oberen Teilbereich sind beispielsweise:
Im Beisein vieler Zuhörer hat sich dann eine angeregte Diskussion innerhalb der Marktgemeinderäte entwickelt, die im Ergebnis zu folgenden Festlegungen geführt hat:
Zentrale Vorgaben sind dabei:
Errichtung von E-Ladestationen am Lüdinghauser Platz
Ein Anbieter kam im Zuge des Einbaus des Rathauses in das ehemalige Fugger-Amtshaus und der damit verbundenen Außenanlagengestaltung auf die Gemeinde zu und hat ein Angebot bzgl. der Errichtung einer Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität unterbreitet. Es wären hier in einem ersten Schritt die Installation von 2 Ladesäulen mit jeweils 2 Ladepunkten und im zweiten Schritt, sofern die Wirtschaftlichkeit dies hergeben würde, die Installation von zwei weiteren Ladesäulen vorgesehen. Die Verkabelungen für die im zweiten Schritt zu installierenden Ladesäulen würden bei der Ausführung der ersten Ladesäulen mitverlegt. Weiter würde eine Netzanschlussstation (incl. Trafo) für diese Technik benötigt werden, für die ca. 15 bis 20 qm Grund zur Verfügung zu stellen sind. Diese Schnellladesäulen haben einen Strombedarf von 200 kW/Ladepunkt und sind dazu ausgelegt, bis zu 80 % der Batteriekapazität in ca 15 bis 20 Minuten aufladen zu können. Die Kosten an der Schnellladestation betragen rd. 0,59 €/kW. Der Ausbau dieser Ladesäulen würde zu Lasten des Anbieters gehen, von Seiten des Marktes wäre der Grund für die Trafostation und zunächst für den ersten Schritt 4 Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Im Ergebnis hat sich der Marktgemeinderat gegen solche Ladestationen am Lüdinghauser Platz ausgesprochen. Seiner Meinung nach würde sich ein solches Angebot auf den Parkplätzen der Verbrauchermärkte besser eignen.