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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus
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Aus der Sitzung vom 19.09.2024

Bebauungsplan "PV-Anlage, Fl.Nr. 174/3 Gemkg. Gottenau": Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung - evtl. Satzungsbeschluss

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und von Seiten der Bürgerschaft wurden in der Zeit der öffentlichen Auslegung keine Bedenken und Anregungen mehr vorgebracht.

Der Marktgemeinderat hat somit diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und das Verfahren damit abgeschlossen.

Außenbereichssatzung Kapelle Fl.Nr. 1021 TF (Gemkg. Markt Rettenbach): Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung - evtl. Satzungsbeschluss

Zu diesem Entwurf der Außenbereichssatzung waren verschiedene Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange zu behandeln. Von Seiten des Bodenschutzes war nicht eindeutig festzustellen, ob der Bereich der Außenbereichssatzung von dem früheren Lehmabbau und den Wiederverfüllungen auch betroffen ist. Sofern hierüber Erkenntnisse vorliegen, wurde um Vorlage gebeten. Von Seiten des Bauamtes wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Weiterführung der Bebauung zusätzlich zu dieser Außenbereichssatzung nicht mehr mitgetragen wird. Der Immissionsschutz hat darum gebeten, maximal zulässige Lärmpegel in Hinblick auf Wärmepumpen in den Satzungstext aufzunehmen. Dieser Forderung ist der Marktgemeinderat nachgekommen und konnte dann den Entwurf der Außenbereichssatzung als Satzung beschließen.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung) konnte ebenfalls zum Abschluss gebracht werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planunterlagen zur Genehmigung ans Landratsamt Unterallgäu einzureichen.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung

Entsprechend der Fortschreibung der Globalberechnung auf den Stand „31.12.2023“ beträgt das Anlagevermögen bei der Entwässerung 28.329.429,73 €. Bei der Verteilung von 80 % der Investitionskosten einschließlich der geplanten Maßnahmenkosten nach Abzug der Zuwendungen auf die vorhandenen Geschoß- u. Grundstücksflächen unter Einbeziehung der neuen Anschlussnehmer kann der Geschoßflächen- und der Grundstücksflächenbeitrag (21,30 €/qm + 2,40 €/qm) in der seit 01.10.2022 geltenden Höhe für die nächsten 2 Jahre belassen werden.

Bei dieser Fortführung der Globalberechnung wurde auch die Notwendigkeit einer eigenen Niederschlagswassergebühr geprüft und dabei festgestellt, dass sich das Verhältnis der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung zur Schmutzwasserbeseitigung mit 10,6 % nicht verändert hat und weiterhin immer noch unter dem 12 %-igen Anteil liegt, bei dessen Überschreitung eine Verteilung nach befestigter Fläche vorzunehmen ist. Die Kosten des laufenden Betriebs in der Kläranlage steigen jedoch kontinuierlich an, insbesondere stehen keine Mittel mehr aus der Gebührenausgleichsrücklage zur Gebührensenkung zur Verfügung, so dass im Kalkulationszeitraum 2024/2025 eine Gebührenerhöhung auf 3,50 € / cbm (Schmutz- u. Regenwasser) bzw. auf 3,10 €/cbm (nur Schmutzwasser) vorgenommen werden muss. Eine entsprechende Änderungssatzung, die zum 01.10.2024 in Kraft tritt, hat der Marktgemeinderat erlassen.