Titel Logo
Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweise zur Schneeräumpflicht und Lagerung des Räumgutes

Zur Jahreszeit passend wird auf die Schneeräumpflicht auf den Gehwegen hingewiesen.

Immer wieder wird festgestellt, dass zum Teil überhaupt nicht oder deutlich zu spät geräumt wird (an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen ab 8.00 Uhr).

Weiter fällt auf, dass manche Anlieger den Schnee von ihrem Grundstück oder von der zu räumenden Gehwegsfläche einfach auf die öffentliche Straße schieben und dort ablagern oder zur schnelleren Abtauung auf der Straße verteilen. Nach der gemeindlichen Satzung ist der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Wir bitten um Beachtung!