Titel Logo
Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung vom 09.11.12023

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans über eine PV-Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Fl.Nr. 174/3 Gemkg. Gottenau

Bereits in den Sitzungen vom 20.04.23 und 04.05.2023 hat sich der Marktgemeinderat mit einer PV-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 174/3 der Gemkg. Gottenau mit einer Größe von 4.470 qm beschäftigt und dabei den Beschluss gefasst, der Belegung der Fl.Nr. 174/3 in der Gemkg. Gottenau mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage, vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, grundsätzlich zuzustimmen.

Zwischenzeitlich ist dieses Grundstück verkauft worden und der neue Eigentümer hat den Antrag auf Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gestellt.

Da sich solche Konversionsflächen für Freiflächenphotovoltaik eignen, hat der Marktgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gefasst.

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Jägeräcker" in Engetried (Heizenstraße)

Hier geht es um eine Voranfrage auf Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 174/11 der Gemkg. Engetried in der Heizenstraße. Geplant ist ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach und einer Firsthöhe von 8,16 m. Für dieses Gebiet gilt der Bebauungsplan „Jägeräcker“ aus 2007, in dem unter anderem die Kniestockhöhe mit 90 cm und die Dachneigung mit 38°bis 45°festgelegt sind. Von den Antragstellern werden zu diesen Vorschriften Befreiungen beantragt. Da die benachbarten Gebäude auch in ähnlicher Form errichtet wurden, hat der Marktgemeinderat diesen Befreiungen zugestimmt, sofern die Grundstücksnachbarn auch einverstanden sind.

Abschluss einer Trägervereinbarung mit dem Kreisjugendring Unterallgäu zur verlängerten Mittagsbetreuung in der Grund- und Mittelschule

Der Kreisjugendring Unterallgäu führt entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 03.06.2008 seit dem Schuljahr 2008/2009 die verlängerte Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule durch. Bisher wurde eine Betreuung mit Mittagsverpflegung bis maximal 16.00 Uhr angeboten. Neu ist die Möglichkeit, an einer verkürzten Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr teilzunehmen. Hierfür hat sich ab diesem Schuljahr auch eine Gruppe mit 14 Kindern gebildet. Die Kosten dieser verlängerten Mittagsbetreuung haben sich im abgelaufenen Jahr auf 60.883,-- € belaufen, zu denen der Staat 24.522,-- € (= rd. 40 %), die Eltern 3.367,-- € (= rd. 6 %) und die Gemeinde 32.994,-- € (= rd. 54 %) bezahlt haben. Diese Beträge beinhalten nicht die verlässliche Ferienbetreuung, die aufgrund des Angebots der Jugendbeauftragten in den letzten Jahren nicht mehr nachgefragt wurde und einen Betrag von zusätzlich rd. 3.000,-- € ausmachen würde. Der Staat hat für das aktuelle Schuljahr seine Förderleistungen erhöht und zwar werden Gruppen bis 14.00 Uhr mit 4.200,-- €/Gruppe, bis 15.30 Uhr mit 9.000,-- €/Gruppe und bis 16.00 Uhr mit 12.000,-- €/Gruppe bezuschusst. Im laufenden Schuljahr werden 2 Gruppen für die Betreuung bis 14.00 Uhr und 2 Gruppen für die Betreuung bis 16.00 Uhr geführt. Der Eigenanteil der Gemeinde wird sich lt. Haushaltsplan des Kreisjugendringes für 2023/2024 bei ca. 37.000,-- € belaufen.

Von Seiten des Marktgemeinderates wurde dem Abschluss einer Trägervereinbarung mit dem Kreisjugendring zugestimmt, allerdings sollten die Einnahmen aus den Elternbeiträgen 20 % des Gesamtvolumens betragen und in den nächsten Jahren Schritt für Schritt angehoben werden.