Änderung der Ordnung für die öffentliche Bücherei Markt Rettenbach
Die öffentliche Bücherei des Marktes Markt Rettenbach ist in der Grund- und Mittelschule angesiedelt und wird von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen betrieben. Zu dieser Bücherei besteht eine Büchereiordnung, die mit Beschluss vom 12.09.2007 vom Marktgemeinderat erlassen wurde. Aktuell hat die Bücherei am Montag von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Donnerstag von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet. Daneben werden für die Schüler eigene Angebote zur Nutzung der Bücherei in den Vormittagsstunden angeboten. In der Bücherei stehen Bücher, Zeitschriften, Gesellschaftsspiele, Hörbücher, Tonies und DVD`s zum Ausleihen bereit. Da die Bücherei bei bestimmten Vorgängen auch Gebühren von den Nutzern erhebt, wie z.B. bei Überschreitung der Ausleihdauer oder bei Ausstellen eines Nutzerausweises, ist dort eine Zahlstelle der Gemeindekasse über eine Dienstanweisung eingerichtet. In den letzten Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass sich immer weniger Einnahmen von den Nutzern generieren lassen und der Aufwand für das Aufrechterhalten der Zahlstelle in keinem Verhältnis zu den Einnahmen mehr steht. Zudem empfiehlt die Landesfachstelle für öffentliche Büchereien, in kleineren Einrichtungen auf Ausleihgebühren komplett zu verzichten. Von Seiten des Büchereiteams wird deshalb die Änderung der Büchereiordnung auf Verzicht von Gebühren und die gleichzeitige Auflösung der Zahlstelle empfohlen. Die Erstattungen bei Verlust, Nichtrückgabe oder Beschädigung der Medien wären dann künftig von der Gemeindekasse zu übernehmen.
Von Seiten des Marktgemeinderates wird daraufhin eine neue Büchereiordnung bei gleichzeitiger Auflösung der dortigen Zahlstelle erlassen.
Festlegung der Grundsteuerhebesätze ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Der durch das Finanzamt festgestellte
Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Der bisherige Hebesatz mit 390 Prozentpunkte besteht seit dem Jahr 2005.
Da nach den vorliegenden, neuen Messbeträgen ein höheres Grundsteueraufkommen erwartet wird, wollte der Gemeinderat mit einer Reduzierung der Hebesätze einer zu starken Eigentümerbelastung entgegenwirken und hat diese für das kommende Jahr auf 350 Prozentpunkte festgelegt.
Beteiligung an der "Teilfortschreibung Windenergie" des Regionalverbandes Donau / Iller
In der Region Donau / Iller werden Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt, innerhalb derer regionalbedeutsame Windenergieanlagen gebaut und betrieben werden können.
Bereits in der Sitzung vom 15.06.2023 hat sich der Marktgemeinderat mit der Ausweisung von Windkraftflächen im Rahmen des informellen Anhörungsverfahrens des Regionalverbandes Donau / Iller beschäftigt und sich dabei dafür ausgesprochen, die vom Regionalverband dargestellten 6 Flächen auf 2 Flächen zu reduzieren.
Beim nunmehrigen öffentlichen Anhörungsverfahren sind die Flächen aus dem ersten Anhörungsverfahren bereits berücksichtigt und so umgesetzt worden. Danach sind jetzt Flächen im Bereich „Hammerschmiede“ und „Weiherwald“ im Entwurf des Regionalplanes enthalten und sollen als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden. Nachdem diese Flächen mit den Vorstellungen des Marktgemeinderates übereinstimmen, erübrigt sich die Abgabe einer neuen Stellungnahme.
Beschluss über die Maßnahmen zur Wasserversorgung nach den Förderrichtlinien RZWAS 2021
Von Seiten des Marktes ist beabsichtigt, nachstehende Wasserversorgungsmaßnahmen im Rahmen der „RZWAS-Förderung 2021“ beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen:
Insgesamt belaufen sich die Maßnahmen auf ein Investitionsvolumen von 4.049.000,-- € netto und sind bis 2028 umzusetzen. Nur wenn der Markt in dieses Förderprogramm aufgenommen wird, ist eine Umsetzung aller Maßnahmen möglich. Im Ergebnis hat der Marktgemeinderat diesen Maßnahmen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Förderantrag noch in diesem Jahr einzureichen.