Zuschussantrag für die Anschaffung von elektronischen Schießständen des Schützenvereins Engetried
Der Schützenverein „Alpenrose Engetried e.V.“ (178 Schützen) beabsichtigt, seine bestehenden Zug- Schießstände auf eine moderne elektronische Anlage mit 10 Ständen umzurüsten. Ziel ist es, die Attraktivität des Vereins- insbesondere für die Jugend- zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Das Investitionsvolumen für die Maßnahme liegt laut Verein bei ca. 45.000,00EUR, abhängig vom gewählten Hersteller.
Zur Finanzierung wird der Verein Zuschüsse vom Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) beantragen, diese betragen ca. 18.000,00 EUR. Der Verein hat ein Eigenkapital von ca. 11.250,00 EUR. Der Verein bittet zum einen um eine kommunale Bürgschaft bei der Bank für die Aufnahme eines Kredits zur Zwischenfinanzierung, zum anderen um einen finanziellen Zuschuss. Das Schützenheim befindet sich im Eigentum des Vereins.
Es wird seitens der Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass eine Bürgschaft durch die Gemeinde für Kredite Dritter grundsätzlich unzulässig ist, sofern kein unmittelbares öffentliches Interesse besteht und das wirtschaftliche Risiko nicht eindeutig einzuschätzen ist. Dieser Kredit dient ausschließlich einer Finanzierung vereinseitiger Investitionen. Eine Genehmigung durch die Rechtsaufsicht ist nicht zu erwarten.
Der Markgemeinderat beschließt, den Verein Alpenrose Engetried e.V. mit einem Zuschuss von 10 % auf der Grundlage der geplanten Gesamtkosten in Höhe von 45.000,00 EUR zu unterstützen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der Gesamtrechnung.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 wurde am 01.09.2025 vom Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt, der Prüfungsbericht liegt der Gemeindeverwaltung vor.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trägt den Bericht der Prüfung vor.
Nach abschließender Bereinigung der Prüfungspunkte stellt Marktgemeinderat die Jahresrechnung 2024 im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 9.186.528,49 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben auf 11.394.388,26 € fest und spricht die uneingeschränkte Entlastung über die Jahresrechnung 2024 aus.
Erlass einer Spielplatzsatzung und einer Stellplatzsatzung
Zum 01.10.2025 ist das Erste Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft getreten. Damit wurden die bisherigen Ermächtigungsgrundlagen für kommunale Satzungen neu gefasst.
Die Gemeinden können Stellplatz- und Spielplatzsatzungen nun nur noch auf Grundlage der Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BayBO n. F. erlassen.
Bestehende Satzungen, die vor dem 01.10.2025 bekannt gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit; neue Satzungen oder Anpassungen müssen jedoch nach der neuen Rechtslage erfolgen. Gibt es keine Satzung, entfällt die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen und Spielplätzen.
Da die Marktgemeinde Markt Rettenbach bislang keine eigene Stellplatz- und Spielplatzsatzung hat, soll, nach dem Willen des Marktgemeinderates, nun auf Basis der neuen gesetzlichen Ermächtigungen eine Neufassung beider Satzungen erfolgen. Ziel ist die Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für künftige Bauanträge.
Weiterführung Mitfahrplattform "Fahrmob"
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.06.2024 wurde beschlossen, die Mitfahrplattform „fahrmob.eco“ für die Dauer von einem Jahr im Rahmen einer Testphase zu unterstützen und sich hierfür mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 500 € zu beteiligen.
Ziel dieser Beteiligung war es, den örtlichen Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Mitfahrplattform zur Verfügung zu stellen, um die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrten zu fördern und die Mobilität im ländlichen Raum zu stärken. (587 km gespart seit Anfang des Jahres)
Die Testphase umfasste den Zeitraum vom 13.06.2024 bis 12.06.2025.
Im Ergebnis beschloss der Marktgemeinderat, die Beteiligung an der Mitfahrpattform entsprechend der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht weiterzuführen.