Vorstellen des aktuellen Planstandes zum Umbau und Modernisierung der Fischzuchtanlage im Griestal auf Fl.Nr. 492 und 489/2 Gemkg. Engetried und Fl.Nr. 932 Gmkg. Ronsberg
Erstmals am 09.07.2020 die Betreiber der Fischzuchtanlage im Griestal die Planunterlagen über den Umbau und die Modernisierung der Fischzuchtanlage im Gemeinderat vorgestellt. Es sollte die bestehende Fischzucht durch die Errichtung einer modernen Teilkreislaufanlage und eines modernen Bruthauses auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Zwischenzeitlich wurde das Projekt überarbeitet und in der nunmehr vorliegenden Form dem Gemeinderat präsentiert.
Danach soll in dieser Anlage eine biologische und nachhaltige Lachsaufzucht vom Brutei bis zum Tellerverzehr ohne den Einsatz von Antibiotika betrieben werden. Die Fischeier werden angekauft, desinfiziert und im Bruthaus bis zur Umsiedelung in die Teilkreislaufanlage gehalten. Die Verweildauer des Fisches in der Anlage beträgt bis zu seiner Schlachtung rd. 2 Jahre. Mit einem speziellen Filtersystem wird das Wasser aus der Anlage gereinigt und wiederverwendet. Die Kühlung des Systems kann mit Wasser, also ohne elektrische Energie, erfolgen. Die ursprünglichen drei Gebäude werden auf zwei reduziert, allerdings verringert sich die bisherige Grundfläche dabei nur um rd. 100 Quadratmetern auf 5.288 qm. Die technische Ausstattung soll von der Fa. Veolia mit Hauptsitz in Paris bezogen werden. Auch eine Kooperation mit dem Fischereiinstitut Starnberg bezgl. Schulung und Forschung ist angedacht.
Bei den eher schwierigen Bodenverhältnissen soll die Gründung mit Bohrpfählen vorgenommen werden. Die Gebäude erhalten ein Gründach und eine grüne Fassade, womit man einen Beitrag speziell für die Insektenwelt leistet. Die anfallende Gülle wird in geschlossen Behältern gelagert und dann an einen Biogasbetrieb weitergegeben.
Anfrage auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Fl.Nr. 488/6 (Gemkg. Lannenberg)
Über das Grundstück Fl.Nr. 488/6 der Gemkg. Lannenberg wurde die Anfrage gestellt, ob die Installation einer Anlage mit 200 kWp möglich wäre. Es wäre eine Doppelnutzung im Sinne der Biodiversität geplant. Das Grundstück grenzt im nordöstlichen Bereich an ein kartiertes Biotop an, das eine Fläche mit ca. 100 qm von diesem Grundstück mitbeinhaltet. Außerdem liegt das Grundstück neben der im Flächennutzungsplan des Marktes ausgewiesenen Kompensationsfläche Nr. 16 und befindet sich im Sinne des Naturschutzes zumindest im sensiblen Bereich. Nach dem Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die Einleitung eines Bauleitverfahrens auch von der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung abhängig gemacht, die bei einer Flächenbelegung von nur 2.000 qm nicht gegeben ist. Außerdem wird eine Zersiedelung des Gemeindegebiets mit solchen Kleinanlagen befürchtet. Im Ergebnis hat der Marktgemeinderat dieser Voranfrage nicht zugestimmt.
Anfrage auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Fl.Nr. 181 ff (Gemkg. Lannenberg)
Ein Energieversorgungsunternehmen hat den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans über eine Fläche von rd. 7,8 ha im Bereich Lannenberg gestellt, auf der eine Leistung von 8,5 MWp erzeugt werden soll. Lt. dem Kriterienkatalog des Marktes soll zum einen auf Flächen, die im Regionalplan als Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind, eine PV-Freiflächenbelegung vermieden werden, und zum anderen der Abstand zur Wohnnutzung mit 100 m eingehalten werden. Letztlich hat der Marktgemeinderat auch dieser Anfrage nicht zugestimmt.