Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Mindelheim zur Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung
Bereits am 27.10.2022 befasste sich der Marktgemeinderat mit dem Thema „kommunale Verkehrsüberwachung“ und eines möglichen Beitritts zur „Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte (gKU)“. In der damaligen Sitzung wurde der Wunsch geäußert, sich auch bei der Stadt Mindelheim ein Angebot einzuholen. Nach den nunmehr vorliegenden Unterlagen wäre mit der Stadt Mindelheim lediglich eine Zweckvereinbarung zu schließen. Im Gegensatz zum Beitritt zur Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte wären bei der Stadt Mindelheim keine Einlagekosten zu leisten. Die Gemeinde müsste lediglich die Kosten für die tatsächlich vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen nach Stundenaufwand an die beauftragte Firma sowie eine Pauschale für die anfallenden Vollzugsgebühren übernehmen. Im Gegenzug würde die Gemeinde bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Gelder nach dem Bußgeldkatalog erhalten. Lt. der mit den Messungen beauftragten Firma, der Fa. NWS Sicherheitsservice GmbH, Nürnberg, ist davon auszugehen, dass die Kosten bei der Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Einnahmen abgedeckt werden.
Der Vertreter führt weiter aus, dass die Hauptunfallursache im Straßenverkehr nach wie vor eine nicht angepasste Geschwindigkeit sei und deshalb die Überwachung der Geschwindigkeit ein wichtiges Sicherheitselement darstelle, das neben der Polizei auch die Kommunen einsetzen und ahnden dürften. Die Gemeinde bestimme das monatliche Stundenkontingent an Messungen, das man nach Bedarf erweitern oder reduzieren könne. Seiner Einschätzung nach müssten ca. 10 bis 15 Stunden pro Monat für die Einheitsgemeinde ausreichend sein. Nach seinen Erfahrungen würden durch regelmäßige Messungen die Geschwindigkeitsüberschreitungen abnehmen und die Verkehrssicherheit dadurch erhöht.
Der Marktgemeinderat diskutiert über diese Verkehrsüberwachung, lehnt aber bei der Abstimmung mehrheitlich die Einführung dieser kommunalen Verkehrsüberwachung ab.
Der erste Bürgermeister bedauert diese Entscheidung sehr, hätte eine Überwachung des fließenden Verkehrs seiner Meinung nach doch erheblich zur Reduzierung der Geschwindigkeiten und damit zur allgemeinen Sicherheit beigetragen.
Antrag des Tierheimes Memmingen auf Erhöhung der Förderpauschale
Bereits im April 1997 wurde mit dem Tierheim Memmingen ein Pauschalvertrag von damals 0,08 €/Einw. für die Aufnahme von Fundtieren geschlossen, der sich ab 2013 auf 0,50 €/Einw. erhöht hat. Nunmehr hat der Tierschutzverein um eine Erhöhung der Pauschale von derzeit 0,50 €/Einw. auf 1,50 €/Einw. gebeten und begründet diese Erhöhung mit den erstmals im Jahr 2022 (- 33.300 €) entstandenen und für die Folgejahre zu erwartenden Abschlussdefizite (ca. - 143.100,-- €). Für den Markt Markt Rettenbach würden sich somit Kosten in Höhe von rd. 5.900,-- € ergeben. Alternativ wäre eine Einzelfallabrechnung nach den Verrechnungssätzen des deutschen Tierschutzbundes möglich. Danach wäre bei einer Aufnahme von z.B. 8 Katzen oder 2 Hunden u. 5 Katzen die Pauschale erreicht. Im Jahr 2022 wurden im Tierheim Memmingen die Fundanzeigen von 8 Katzen und im Jahr 2021 von 10 Katzen ausgestellt. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins Memmingen erläuterte die stark gestiegenen Defizite und bat um Verständnis für die schon überfällige Preiserhöhung. Im Ergebnis konnte sich der Marktgemeinderat zu keiner Entscheidung durchringen und wollte erst die nächste Bürgermeisterdienstbesprechung abwarten, auf der von Seiten des Landkreises das Thema „Tierheimkosten“ auf die Tagesordnung genommen wurde.
Errichtung von Geothermieanlagen auf den Baugrundstücken "Am Kalkofenacker II" in Markt Rettenbach
Bereits in der Sitzung vom 29.09.2022 wurde darüber beraten, drei Erkundungsbohrungen im neuen Baugebiet „Am Kalkofenacker II“ in Markt Rettenbach auszuführen, um in der Folge alle Baugrundstücke mit Erdwärmesonden zu versehen und mit diesen vorgegebenen Systemen dann an die Interessenten zu veräußern. Dieser Auftrag wurde in der damaligen Sitzung nicht vergeben, da zuerst eine Kostenvariante über die gängigen Heizsysteme vorgelegt werden sollte. Dabei hat sich gezeigt, dass bei den Systemen „Wärmepumpe Luft“ zu „Wärmepumpe Erdsonde“ keine gravierenden Kostenunterschiede vorliegen, so dass man auf die verpflichtende Vorgabe eines bestimmten Wärmesystems im Baugebiet „Kalkofenacker II“ verzichten wollte.