Sachverhalt:
Auf einer Fläche im Eigentum einer Stiftung im Bereich Hochstetten ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Als Betreiber wäre dabei die Vereinigte Wertach Elektrizitätswerke GmbH vorgesehen. Die Mitglieder des Marktgemeinderates treffen sich vor Ort in Hochstetten, um die Örtlichkeit in Augenschein zu nehmen.
Kurz nach Beginn der Situzung erscheinen ca. 35 bis 40 Traktoren und stellen sich nebeneinander in zwei Reihen in der betreffenden Wiese auf. Dadurch sind nunmehr ca. 100 Personen anwesend und verfolgen den weiteren Verlauf des Ortstermins.
Es wird über das Spannungsfeld zur Landwirtschaft diskutiert, in dem jede Flächenentnahme zu Energieerzeugung steht. Leider ist die sog. Agri-PV noch zu wenig ausgereift, um das Spannungsfeld „Energieerzeugung : Landwirtschaft“ nachhaltig zu entschärfen. Von Seiten der Landwirtschaft wird die Meinung vertreten, zuerst alle Dachflächen und die Seitenstreifen an Autobahnen zu belegen und erst dann auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu gehen. Hier wird eingewendet, dass der Flächenbedarf für PV-Anlagen jetzt zur Konkurrenz zu den flächenintensiven Biogasanlagen stehe, die die Landwirtschaft selber umgesetzt habe, obwohl die Ausbeute aus PV deutlich höher wäre. Auch die Diskussion mit Windräder werde an Fahrt aufnehmen, sobald der Regionalverband die Vorranggebiete dazu ausgewiesen habe. Nachdem die Belange der Landwirtschaft ausreichend kommuniziert wurden, kehrten die Mitglieder des Marktgemeinderates ins Rathaus zurück, um mit der Sitzung fortzufahren.
Bereits am 27.07.2023 hat der Marktgemeinderat beschlossen, eine Einbeziehungssatzung über die Fl.Nr. 51/12 in der Gemkg. Wineden aufstellen zu wollen. Der Entwurf dieser Einbeziehungssatzung Wineden Fl.Nr. 51/12 (Gemkg. Wineden) liegt zwischenzeitlich vor und sieht eine zweigeschossige Bauweise mit Satteldach, einer max. Firsthöhe von 8,70 m und einer Traufhöhe von 6,20 m vor.
Von Seiten des Marktgemeinderates besteht Einverständnis mit dem Entwurf und kann so öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 06.07.2023 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 462 (Gemkg. Eutenhausen) beschlossen. Das Planungsbüro hat nunmehr den Entwurf über diese Einbeziehungssatzung vorgelegt. Der Entwurf umfasst eine Fläche mit 2.916 qm, die dem Innenbereich zugeordnet werden sollen. Es sind zweigeschossige Gebäude mit Satteldach und einer Firsthöhe von 8,70 m bei 6,20 m Traufhöhe vorgesehen. Als Ausgleich sind Teilflächen in der Gmkg. Köngetried vorgesehen. Von Seiten des Marktgemeinderates besteht Einverständnis mit dem Entwurf und kann so in die erste Anhörungsrunde gehen.