Der Marktgemeinderat hat am 06.07.2023 beschlossen, über eine Teilfläche aus der Fl.Nr. 462 der Gemkg. Eutenhausen eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 04.01.2024 wurde am 27.01.2024 vom Marktgemeinderat gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf dieser Einbeziehungssatzung kann vom 14.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Markt Rettenbach, Ottobeurer Str. 10, Zi.-Nr. 1.4, 87733 Markt Rettenbach, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Amtsstunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Marktes Markt Rettenbach https://www.markt-rettenbach.de/de/aktuelles/#anchor_8a1bb60b_Aktuelles oder über das Landes-portal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal unter Eingabe des Gemeindenamens „Markt Rettenbach“ verfügbar.