Der Marktgemeinderat hat am 27.07.2023 beschlossen, über die Fl.Nr. 51/12 der Gemkg. Wineden eine Einweihungsdatum gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zu erlassen. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 12.01.2024 wurde am 27.01.2024 vom Marktgemeinderat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Diese Einbeziehungssatzung liegt in der Zeit vom 14.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Markt Rettenbach, Ottobeurer Str. 10, Zi.Nr. 1.4, 87733 Markt Rettenbach, während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Amtsstunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerdem sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Marktes Markt Rettenbach https://www.markt-rettenbach.de/de/aktuelles/#anchor_8a1bb60b_Aktuelles oder über das Landes-portal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal unter Eingabe des Gemeindenamens „Markt Rettenbach“ verfügbar.