Da ab dem 1. Mai 2025 die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zu den Passämtern übermittelt werden dürfen, sind Passfotos in Papierform oder selbsterstellte digitale Passfotos ab 01.05.2025 nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.
Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, im Rathaus Lichtbildaufnahmen anzufertigen. Die Gebühren hierfür belaufen sich auf 6 Euro pro erstelltes Dokument. Das Passamt wird hierzu ein entsprechendes Gerät der Bundesdruckerei erhalten. Ob diese Möglichkeit bereits ab dem 01.05.2025 genutzt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber unsicher, da seitens der Bundesdruckerei noch kein Liefertermin für das Gerät mitgeteilt wurde.
Wer also noch mit einem aktuellen Papierfoto (nicht älter als ein halbes Jahr) einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss zwingend noch im Monat April 2025 zu den allgemeinen Öffnungszeiten in das Passamt (Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss, rechts) kommen.