Hier geht es um den Bereich des Mühlweges in Markt Rettenbach, beginnend am Abzweig von der Staatsstraße 2013, bis auf Höhe des Abzweiges der Erschließungsstraße Mühläcker. Für dieses ca. 160 m lange Teilstück wurde wiederholt von den Anliegern die Ausweitung der „Zone 30“ vom Mühläcker kommend bis zur Einmündung in die Staatsstraße angeregt, da sich dieses Teilstück durch die Kurvenführung und die Bepflanzungen sehr unübersichtlich darstellt. Hinzu kommt die vermehrte Nutzung dieser Straße durch Radfahrer und Fußgänger, die zur Tretanlage und zum Günztalradweg unterwegs sind. Von Seiten der Polizei Mindelheim bestehen lt. Email vom 29.01.2025 keine Bedenken gegen die Ausweisung bzw. Erweiterung der „Zone 30“ im Bereich des Mühlweges.
Von Seiten des Marktgemeinderates wird im Ergebnis eine Erweiterung der Zone 30 im Mühlweg beschlossen.
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gilt seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die 25-Jahres-Frist seit Beginn der erstmaligen Herstellung bis zur tatsächlichen Abrechnung. Diese Ausschlussfrist ist vom Gesetzgeber in Art. 5 a Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes verankert worden. Der Marktgemeinderat hat dazu am 25.07.2019 beschlossen, den Ausbau von Straßenzügen, die noch nicht endgültig hergestellt sind, nicht weiter zu betreiben. Bei den Straßenzügen, bei denen die 25 Jahres-Frist nach Art. 5 a Abs. 7 KAG noch nicht abgelaufen war, wurde ebenfalls kein Ausbau beschlossen, allerdings die Möglichkeit offengelassen, den Beschluss vom 25.07.2019 gegebenenfalls zu ersetzen.
Obwohl es zwischenzeitlich schon wieder entgegenstehende Rechtsprechung über den Beginn der 25-Jahrs-Frist gibt, hat das Landratsamt bei der letzten Rechnungsprüfung empfohlen, die nicht endgültig hergestellten Erschließungsanlagen auf eine mögliche Ausbauabsicht regelmäßig zu überprüfen.
Der Marktgemeinderat hat im Ergebnis einen Ausbau der vorgelegten Anlagen nicht in Erwägung gezogen.