Der Marktgemeinderat Markt Rettenbach hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindekanzlei (Zimmer Nr. 1.4) in 87733 Markt Rettenbach, Ottobeurer Str. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung).
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.