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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung(durch Niederlegung in der Gemeindekanzlei und Bekanntgabe der Niederlegung an den Gemeindetafeln nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde)

Der Marktgemeinderat Markt Rettenbach hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Gemeindekanzlei (Zimmer Nr. 1.4) in 87733 Markt Rettenbach, Ottobeurer Str. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung).

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.