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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
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Aus den Gemeinderatssitzungen

Vorstellung des "Raiffeisen - Caritas - Vereins" als Gesellschafter des Marienheims Mussenhausen und einem möglichen Beitritt dazu

Der Raiffeisen-Caritasverein Kirchheim/Schwaben e.V., Raiffeisenstr. 10 a, 87757 Kirchheim, ist Gesellschafter der Sozialzentrum Kirchheim gGmbH.

Die Marienheim Mussenhausen gGmbH ist eigenständiger katholischer Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung „Marienheim“ in Mussenhausen. Alleingesellschafter ist die Stiftung Heilig Kreuz in Altötting.

Der Raiffeisen-Caritasverein Kirchheim/Schwaben e.V. wurde von der Stiftung Heilig Kreuz in Altötting angefragt, die Beteiligung der Stiftung an der Marienheim Mussenhausen gGmbH, dem Sozialzentrum Kircheim gGmbh und der Sozialwerk Heilig Kreuz Altötting gGmbH in Büchlberg zu übernehmen. Der Raiffeisen-Caritasverein ist bei einer Übernahme der Beteiligungen daran interessiert, Vereinsmitglieder an den neuen Standorten zu akquirieren und hat den diesbezüglichen Antrag an den Markt Markt Rettenbach auf Beitritt gestellt.

Vertreter dieses Vereins sind bei der heutigen Sitzung als Referenten zugegen und erläutern weiter:

Der Raiffeisen-Caritasvereins Kirchheim, der bereits 1905 gegründet wurde und aktuell neben der Heilig Kreuz Stiftung Altötting Gesellschafter des Altenheims in Kirchheim ist. Die Heilig Kreuz Stiftung, die auch Gesellschafter des Altenheims in Mussenhausen und der heilpädagogischen Jugendhilfeeinrichtung in Büchlberg ist, hat nunmehr ihre Gesellschaftsanteile dem Raiffeisen-Caritasverein angeboten, weil der Orden mangels Nachwuchs diese Struktur langfristig nicht aufrecht erhalten kann.

Künftig will die Heilig Kreuz Stiftung Altötting als Eigentümerin der Immobilien in Mussenhausen und Büchlberg nur noch für die Verpachtung ihrer Einrichtungen an die jeweiligen GmbH`s und nicht mehr für deren Geschäftsbetrieb zuständig sein. Alle Häuser sind baulich in gutem Zustand und verfügen über entsprechende Rücklagen, so dass mit der Übernahme der Gesellschaftsanteile kein finanzielles Risiko verbunden ist. Durch die Installation einer Geschäftsführerin für alle drei Einrichtungen lässt sich der Austausch von Leistungen untereinander steuerrechtlich vorteilhaft nutzen. Auf Nachfrage zum Haftungsrisiko wird mitgeteilt, dass sich dieses nur auf seinen Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 15,-- EUR beschränkt. Die Aufgaben des Vereins werden sich auf die Bestellung der Geschäftsführer und auf die Genehmigung der Jahresabschlüsse fokussieren und sollten vom Aufwand her machbar sein. Die Mitarbeit von Ordensschwestern ist weiterhin vorgesehen, die Anzahl wird sich aber aufgrund der rückläufigen Ordenseintritte nach und nach reduzieren. Heute wollen die Vereinsvertreter erreichen, dass bei einer Ausweitung des Geschäftsfeldes auch Personen oder Institutionen aus den dazukommenden Gemeinden dem Verein beitreten. Ein Beitritt der Gemeinde wäre dabei ein positives Signal.

Nach ausführlicher Beratung hat der Marktgemeinderat einem Beitritt zum Verein zugestimmt.

Einbeziehungssatzung Wineden: Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung - evtl. Satzungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 27.07.2023 die Absicht erklärt, eine Einbeziehungssatzung über die Fl.Nr. 51/12 der Gemkg. Wineden aufzustellen. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat speziell das Amt für Landwirtschaft darauf hingewiesen, dass durch die Einbeziehung und Bebauung keine Verschlechterung der Landwirtschaft entstehen darf. Die abwassertechnische Behandlung war auf Anregung des Landratsamtes nachzubessern.

Nachdem es sich durch die Änderung aber nur um eine Konkretisierung des Sachverhalts gehandelt hat, konnte der Marktgemeinderat im Ergebnis den Entwurf der Einbeziehungssatzung als Satzung beschließen.und dieser Hinweis bzw. diese Konkretisierung nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, ist der Entwurf nicht erneut auszulegen bzw. die Stellungnahmen nicht erneut einzuholen (§ 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Einbeziehungssatzung Eutenhausen: Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Marktgemeinderat hat mit Beschluss vom 06.07.2023 die Absicht erklärt, eine Einbeziehungssatzung über eine Teilfläche aus Fl.Nr. 462 der Gemkg. Eutenhausen aufzustellen. Den Entwurf dieser Satzung mit Planstand „04.01.2024“ hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 27.01.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange waren deren Stellungnahmen zu behandeln, die insbesondere die Anlage der Ausgleichsflächen, die Handhabung der Müllabfuhr und wasserrechtliche Belange betrafen.

Nach Abarbeitung der Stellungnahmen beschloss der Marktgemeinderat die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs auf die Dauer eines Monats.

Festlegung der Straßenbezeichnung für das Baugebiet "Am Kalkofenacker II" in Markt Rettenbach

Das Neubaugebiet „Am Kalkofenacker II“ ist zwischenzeitlich vermessen und muss eine Straßenbezeichnung mit Hausnummerierung erhalten. Es wurden mehrere Vorschläge diskutiert, im Ergebnis legte der Marktgemeinderat den Straßennamen „Kalkofenacker“ für diese Erschließungsstraße fest.

Erlass der Haushaltssatzung 2024

Der Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2024 incl. der Finanzplanung bis 2027 wurde in der Sitzung vom 09.03.2024 vorbesprochen und die Unterlagen dazu den Mitgliedern des Gemeinderates übergeben. Der Entwurf des Verwaltungshaushaltes sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 8.850.000,-- EUR incl. einer Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 2 Mio EUR vor, im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben mit 12.345.000,-- EUR eingeplant.

Im Jahr 2024 sowie im Finanzplanzeitraum bis 2027 sind keine Kreditmittel (nur für Umschuldung) eingeplant. Der Rücklagenstand wird zum Jahresende 2024 voraussichtlich rd. 4,9 Mio EUR betragen, am Ende des Finanzplanungszeitraumes reduzieren sich diese voraussichtlich auf rd. 1,5 Mio EUR. In den Jahren 2025 bis 2027 sind weitere Investitionen mit rd. 14,8 Mio EUR vorgesehen, da in diesen Zeitraum neben der Abfinanzierung der Hochbauprojekte „Fuggerschloss + Turnhalle“ die großen Investitionen im Bereich Trinkwasser und Kläranlagenerweiterung eingeplant sind.

Nach längeren Diskussionen über die Projekte im Finanzplan hat der Marktgemeinderat die Haushaltssatzung 2024 in dem vorgelegten Entwurf beschlossen.