Umsetzung des Förderprogramms zum Ausbau der Infrastruktur im Rahmen des Digitalpakts an der Grund- und Mittelschule
Die Förderrichtlinie „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ trat am 31.07.2019 in Kraft und regelt die Umsetzung des „Digitalpakts 2019 bis 2024“ an Schulen. Für jede Schule ist dabei ein Höchstbetrag an Förderung gebildet und zur Verfügung gestellt worden. Bund und Land wollen eine zeitgemäße und pädagogisch begründete IT-Ausstattung an den Schulen bereitstellen. So werden in diesem Programm unter anderem der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude, der Aufbau einer schulischen WLAN-Struktur, Aufbau und Weiterentwicklung pädagogischer Kommunikations- und Arbeitsplattformen gefördert. Die Regierung von Schwaben hat als Förderung für den Markt Markt Rettenbach einen Betrag von 84.493,-- € mit Bescheid vom 13.12.2022 bewilligt. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird der Markt von einem Fachbüro für Schuldigitalisierung betreut. Der Marktgemeinderat will im Ergebnis zuerst die Infrastruktur bzw. die Verkabelungen im Schulgebäude ausbauen und dann über weitere Maßnahmen entscheiden. Die notwendige Anzahl der LAN-Anschlüsse in den Klassenzimmern muss noch geklärt werden.
Vergabe externer Beratungsleistungen im Rahmen des Förderprogrammes "Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze"
Am 03.04.2023 hat die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. gestartet. Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-Richtlinie des Bundes im Graue-Flecken-Förderprogramm, fortgeführt. Der Ausbau der Telekommunikations-infrastruktur erfolgt hauptsächlich eigenwirtschaftlich durch die TK-Wirtschaft, der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Förderfähig sind Gebiete, die über kein NGA-Netz verfügen (weiße Flecken) oder über ein NGA-Netz verfügen, das aber keine Bandbreite von mindestens 500 Mbits im Download bietet.
Für den Ausbau ist eine Bundesförderung mit einem Fördersatz von 50 % vorgesehen, die im Rahmen einer Kofinanzierung vom Freistaat Bayern erhöht wird.
Zur Durchführung eines Förderverfahrens bedarf es einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, weshalb Beraterleistungen bis max. 50.000,-- € gefördert werden. Der Markt hat diese Beraterleistungen bereits beantragt und die Zusage für Ausgaben bis 50.000,-- € erhalten. Der Marktgemeinderat hat im Rahmen dieser Förderung die Beauftragung eines entsprechenden Büros beschlossen.
Vergabe von Aufträgen: