Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur „Außenbereichssatzung Kapelle Fl.Nr.1052/31 Gemarkung Markt Rettenbach“
Der Marktgemeinderat Markt Rettenbach hat in seiner Sitzung vom 06.07.2023 die Absicht erklärt, über das Grundstück Fl.Nr. 1052/31 (Gemkg. Markt Rettenbach) im Ortsteil Kapelle eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) zu erlassen
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 35 Abs. 6, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 16.05.2024 gefasst.
Die Außenbereichssatzung liegt in der Zeit vom 05.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024 im Rathaus der Marktgemeinde Markt Rettenbach, Ottobeurer Str. 10, Zi.Nr. 1.4, 87733 Markt Rettenbach, während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Außerdem können die Planunterlagen auf der Internetseite des Marktes Markt Rettenbach unter www.markt-rettenbach.de „Rathaus/Aktuelles“ oder über das Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Amtsstunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt