Änderung der Friedhofssatzungen Engetried und der Gebührensatzung
In der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung im Ortsteil Engetried vom 16.12.2022 ist die Möglichkeit geschaffen worden, Urnenbestattungen ohne Anlage eines Grabfeldes vorzunehmen und damit auch keine Grabpflege leisten zu müssen. Nachdem zwischenzeitlich ein Stein zur Anbringung von Schrifttafeln in dem vorgesehenen Friedhofsteil gesetzt und bereits die erste Bestattung vorgenommen wurde, sind zur einheitlichen Gestaltung dieser Bestattungsmöglichkeit noch Regelungen vorzunehmen.
Im Ergebnis hat der Marktgemeinderat die Änderung der Friedhofssatzung Engetried beschlossen und dabei folgenden Passus aufgenommen:
„Bei den Urnengräbern am Baum (siehe Plan „F“) darf nur an dem vorhandenen Naturstein eine Schrifttafel mit Namen, Geburts- und Sterbedatum angebracht werden. Es dürfen nur Schrifttafeln aus Bronze oder Messing mit einer Größe von maximal 16 cm x 12 cm (rechteckig, rund oder oval) und einer Stärke von maximal 1,0 cm verwendet werden. Die Schrifttafeln sind mit verdeckten Stiften (Durchmesser max. 5 mm) zu versehen. Der Entwurf der Schrifttafeln ist zur Genehmigung vorzulegen. Das Anbringen der Schrifttafeln erfolgt durch die Gemeinde.“
Auch der Preis für eine solche Urnengrabstelle wurde neu festgelegt, da in diesem Bereich der Gestaltungsaufwand (Stein, Grünpflege) von der Gemeinde übernommen wird. Demnach kostet der Erwerb eines Grabplatzes 350,-- € (für 10 Jahre), hinzu kommt das Anbringen der Schrifttafeln mit 100,-- €. Für eine spätere Demontage der Tafel werden 50,-- € berechnet.
ergeben.
Vergabe eines Straßennamens in Eutenhausen (Weg an der neuen Einbeziehungssatzung)
Hier geht es um die Vergabe einer Straßenbezeichnung für den Weg Fl.Nr. 493 in der Gemkg. Eutenhausen, über den künftig die Flächen der neuen Einbeziehungssatzung (Fl.Nr. 462/1) erschlossen werden. Von Seiten der Anlieger wurde der Vorschlag „Tannenweg“ oder „Am Sonnenhang“ als Straßennamen genannt.
Der Marktgemeinderat hat sich darauf geeinigt, diesem Weg die Bezeichnung „Tannenweg “ zu geben.
Beschluss über die Teilnahme an der Mitfahrplattform "fahrmob"
In der Sitzung vom 11.04.2024 wurde die Mitfahrplattform „fahrmob.eco“ dem Gemeinderat vorgestellt. Die 2019 in Ottobeuren begonnene Mitfahrplattform „fahrmob.eco“ vermittelt Angebot und Nachfrage von Fahrten für Privatpersonen. Sie funktioniert für einmalige und regelmäßige Fahrten. Zugang zur Plattform erhält man über eine Webseite oder eine App, die Nutzung der Plattform ist für die Nutzenden kostenlos. Zugangsvoraussetzung für die Vereine ist die Beteiligung der Kommune als Unterstützerin der Plattform. Die Kosten belaufen sich pro Gemeinde einmalig auf 1.000 Euro je 10.000 Einwohner. Diese Kosten werden seitens des Landkreises Unterallgäu übernommen. Der Jahresbeitrag beträgt die Hälfte des Einmalbeitrags, für Markt Rettenbach wären dies 500 Euro. Damit werden der Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform ermöglicht sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Von Seiten des Marktgemeinderates wurde eine Teilnahme unterschiedlich diskutiert und man hat sich letztlich darauf verständigt, vorerst für 1 Jahr an dieser Plattform teilzunehmen.
Folgende Vergaben wurde beschlossen: