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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Mitteilung an alle wahlberechtigten Bürger aus Eutenhausen, Mussenhausen, Lichtenau und Köndlberg: Schließung des Wahllokals in Eutenhausen

Ab der kommenden Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden alle wahlberechtigten Bürger aus Eutenhausen, Mussenhausen, Lichtenau und Köndlberg, die bisher dem Wahllokal Musikerheim im Eutenhausen zugeteilt waren, dem Wahllokal RATHAUS, Ottobeurer Str. 10, 87733 Markt Rettenbach zugeteilt, da das bisherige Wahllokal in Eutenhausen leider aufgrund der immer höher werdenden Anzahl an Briefwählern nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es bestand schon länger die Sorge, dass die Mindestanzahl der Urnenwähler nicht erreicht wird und somit nicht mehr vor Ort ausgezählt werden darf.

Wir bitten die genannten Bürger mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, den Sie vor jeder Wahl erhalten, sowie Ihrem Ausweisdokument, künftig im Wahllokal Rathaus Markt Rettenbach zu wählen bzw. von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Gerne können Sie diese online beantragen. Die entsprechende Beschreibung finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.

An allen anderen Wahllokalen (Rathaus, Engetried und Frechenrieden) ändert sich nichts. Die Zuteilung steht ebenfalls in jedem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Hinweis an alle wahlberechtigten Bürger der Marktgemeinde Markt Rettenbach zum Briefwahlantrag:

Die Briefwahl für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird voraussichtlich ab 04.09.2023 möglich sein. Um Wartezeiten im Rathaus zu vermeiden, stellen Sie bitte Ihre Briefwahlanträge vorzugsweise online. Die Anträge werden täglich bearbeitet und zeitnah ausgetragen bzw. verschickt.

Ist Ihnen eine Onlinebestellung nicht möglich, füllen Sie bitte den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Achten Sie hier unbedingt darauf, dass der Antrag unterschrieben ist!

Werfen Sie dann den Antrag in den Rathausbriefkasten. Diese Anträge werden ebenfalls täglich bearbeitet und zeitnah ausgetragen.

Sollten Sie die Briewahlunterlagen direkt für eine andere Person mitnehmen wollen, ist es zwingend erforderlich, dass auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht nur der Antrag unterschrieben ist, sondern auch die Vollmacht, d. h. es sind zwei Unterschriften nötig!

GEMEINDE MARKT RETTENBACH