Straßenumbenennung eines Teilstücks der Mindelheimer Straße in "Konrad-Zettler-Weg"
Bereits in der Sitzung vom 15.06.2023 hat sich der Marktgemeinderat mit einem Vorschlag aus der Bürgerschaft beschäftigt, eine Straße nach dem kürzlich verstorbenen Konrad Zettler zu benennen. Es sollten damit die besonderen Verdienste des Verstorbenen um das Gemeinwohl gewürdigt werden. Es wurde dabei an die Umbenennung eines Teilstücks der Mindelheimer Straße (Fl.Nr. 52/15) gedacht, da der Betrieb und die Familie des Verstorbenen dort weiterhin ihren Sitz haben und somit der Bezug zur Wirkungsstätte von Konrad Zettler idealerweise hergestellt werden kann. Nach Rücksprache mit den Familienangehörigen wird die Bezeichnung dieses Straßenstücks mit „Konrad-Zettler-Weg“ vorgeschlagen.
Im Ergebnis fasste der Marktgemeinderat den Beschluss, ein Teilstück der Mindelheimer Straße in „Konrad-Zettler-Weg“ umzubenennen.
Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Straßenlaterne in Lichtenau
Einem Antrag aus Lichtenau auf Errichtung einer zusätzlichen Straßenlaterne am Schulbuswartehäuschen gab der Marktgemeinderat nach Prüfung des Sachverhalts statt und beauftragte die LEW mit der Umsetzung.
Antrag des SV Frechenrieden e.V. auf Bereitstellung des Holzmaterials für das Mehrzweckgebäude am neuen Sportplatz
Der Sportverein Frechenrieden führt derzeit die Umsetzung des Sportplatzes in Frechenrieden in Eigenverantwortung durch und erhält dazu einen pauschalen Zuschuss von Seiten des Marktes gem. Beschluss vom 16.12.2021 in Höhe von 160.000,-- €. Nunmehr liegt ein Antrag der Vorstandschaft des SV vor, das Bauholz für das geplante Multifunktionsgebäude (Tribüne, Lager, Kiosk, Toiletten) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es geht dabei um ca. 30 cbm zugeschnittenes Bauholz im Wert von rd. 9.500,-- € incl. der Sägearbeiten.
Der Marktgemeinderat sprach sich im Ergebnis für die Bereitstellung dieser Holzmenge incl. der Sägearbeiten zum Bau des Multifunktionsgebäudes des SV Frechenrieden aus.
Aufstellen einer Einbeziehungssatzung in Wineden
Dem Antrag auf Aufstellen einer Einbeziehungssatzung auf der Fl.Nr. 51/12 (Gemkg. Wineden) ging eine Voranfrage mit einer angedachten Bebauung an das Landratsamt Unterallgäu voraus. Zu dieser Voranfrage hat das Landratsamt mitgeteilt, dass dafür eine Einbeziehungssatzung erforderlich sei. Nach Begutachtung des Standortes sprach sich der Marktgemeinderat für das Aufstellen einer Einbeziehungssatzung aus und beauftragte die Verwaltung, mit dem Verfahren zu beginnen.
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