Vorstellung einer PV-Lösung an der Kläranlage
Von Seiten des Landratsamtes Unterallgäu, Abteilg. Klimaschutz, wurde den Gemeinden im Rahmen einer Sonderaktion die Möglichkeit geboten, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikprojekten untersuchen zu lassen. Ein Sachverständiger hat diese Untersuchung über eine Freiflächenphotovoltaikanlage unter Einbeziehung des Lastenprofils an der Kläranlage Gottenau vorgenommen und dabei eine 50 kWp-Anlage und eine 500 kWp-Anlage mit und ohne Speicher untersucht. Mit diesen Berichten hat der Markt nunmehr um Angebote über die Erstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei verschiedenen Projektanten gebeten. In dem Gutachten des Sachverständigen wird, sofern finanziell tragbar, zu einer 500 kWp-Anlage geraten, wobei von den Anbietern auch zu einer 99,44 kWp-Anlage mit einem 84 kWp Speicher geraten wird.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der erste Bürgermeister einen Anbieter eingeladen, um sich grundsätzlich über die Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit zu informieren. Eine Entscheidung soll erst nach der Sommerpause im Gemeinderat getroffen werden.
Billigung des Entwurfs der "Außenbereichssatzung Kapelle Fl.Nr. 1021 TF"
Der Marktgemeinderat hat vor einiger Zeit beschlossen, eine Außenbereichssatzung über eine Teilfläche aus Fl.Nr. 1021 in der Gemkg. Markt Rettenbach aufstellen zu wollen. Der Entwurf dieser „Außenbereichssatzung Kapelle Fl.Nr. 1021 TF“ in der Gemkg. Markt Rettenbach“ ist zwischenzeitlich vom Landschaftsarchitekten vorgelegt worden. Diesem Entwurf wird von Seiten des Marktgemeinderates zugestimmt und das Verfahren in Gang gesetzt.
Änderung der Verkehrsregelung in Engetried - Kreuzungsbereich "Hillenloher Str. / An der Günz"
Bei diesem TOP geht es um den Einmündungsbereich von der Staatsstraße 2012 kommend in die Hillenloherstraße in Engetried. Auf Grund der „rechts vor links-Regelung“ an der Kreuzung „Hillenloher Straße / An der Günz“ müssen Fahrzeuge, von der Staatsstraße kommend, warten, wenn ein Verkehrsteilnehmer aus der Straße „An der Günz“ in die Hillenloher Straße einmünden möchte. Bei längeren Fahrzeugen bzw. PKW`s mit Hänger birgt diese Konstellation die Gefahr, dass das Heck eines Fahrzeuges oder der halbe Hänger noch in die Staatsstraße rein ragt und sich auf den Verkehrsfluss auf der Staatsstraße negativ auswirkt. Es soll deshalb eine neue Vorfahrtregelung in der Form geschaffen werden, dass die Verkehrsteilnehmer an dieser Kreuzung auf der Hillenloher Straße Vorfahrt haben und die „Zone 30“ erst danach beginnt.
Zu erreichen wäre dies mit den beiden Verkehrszeichen Z 301 „Vorfahrt“ und Z 205 „Vorfahrt gewähren“. Die Polizeiinspektion Mindelheim, die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Unterallgäu und das staatliche Bauamt Kempten haben keine Einwände gegen eine solche Änderung der Vorfahrtssituation mit den vorgenannten Verkehrszeichen.
Von Seiten des Marktgemeinderates wird das Gefahrenpotenzial durch die vielen Radfahrer und die vermehrten Verkehrsteilnehmer durch das neue Baugebiet auch gesehen und der Änderung der Vorfahrtsregelung zugestimmt.