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Gemeindeblatt Markt Rettenbach Informationen aus Kommune Kirche Vereinen
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Aus den Gemeinderatssitzungen

Anlage eines Gemeinschafts-Urnengrabes im Friedhof Markt Rettenbach

Für die Gestaltung des Friedhofs in Markt Rettenbach ist im Planvorschlag der Architektin auch die Anlage eines Gemeinschafts-Urnengrabes vorgesehen. Bei dieser Grabanlage soll eine Einfassung aus Rohstahl gesetzt werden und an der hinteren Seite auf einer Platte (max. Höhe ca. 0,87 m) mit rechteckigen Aussparungen Platz für das Anbringen der Namensgebungssteine bieten. Dieses Gemeinschaftsgrab ermöglicht die Beisetzung von bis zu 33 Urnen. Ein solches Gemeinschaftsgrab bedeutet für die Hinterbliebenen keinen Pflegeaufwand mehr und wird voraussichtlich mehr Nachfrage erfahren.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben sich vor der Sitzung am Friedhof in Markt Rettenbach getroffen und den möglichen Standort eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes in Augenschein genommen. Die Ergebnisse dieser Ortseinsicht lassen sich folgendermaßen zusammen:

  • Grundsätzlich findet die Materialkombination „Naturstein-Beschriftungstafeln mit einer Stahleinfassung“ die Zustimmung des Gemeinderates
  • Die Einfassung soll dem Geländeverlauf folgen, so dass die Längsneigung im Wesentlichen aufgenommen wird (der Überstand der Stahleinfassung sollte demnach ca. zwischen 6 – 12 cm liegen).
  • Anstelle der geschlossenen Rückwand sollen drei aufgelöste Stahltafeln installiert werden, in die dann die Natursteine zur Namensgebung entsprechend dem Planungsvorschlag der Architektin eingesetzt werden. Mit diesen einzelnen Tafeln wird die Rückwandfläche unterbrochen und aufgelockert. Außerdem stellen diese Stahltafeln auch einen Bezug zu den Grabsteinen her bzw. greifen deren Gestaltungsmerkmale optisch auf. Zunächst sollte das Urnengrab mit nur einer Stahltafel errichtet werden, im Zuge der Belegung können dann die weiteren Stahltafeln folgen.
  • Bzgl. der Stahltafeln gibt es den Vorschlag, die Anordnung der Öffnungen für die Namensgebungssteine nicht in ein so strenges Raster zu pressen, sondern die Öffnungen „wild“ auf der Stahltafeln zu verteilen. Auch sollte nicht nur grauer Granit verwendet werden, so dass die Stahltafel mit den Namensgebungssteinen etwas lebhafter wirkt.
  • Das Gemeinschaftsurnengrab soll mittig in der Freifläche angeordnet werden, so dass das Gemeinschaftsurnengrab zentral vor dem bestehenden Kugelbaum zu liegen kommt. Die Freiflächen daneben bzw. die Seitenränder werden dadurch etwas breiter und unterstreichen das „Alleinstellungsmerkmal“ dieser Grabanlage. Hier wurde auch der Wunsch geäußert, auf diese Freifläche eine Sitzbank zu stellen

Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich "Hochstettener Straße" in Richtung Lindenhöfe

Hier geht es um den Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Hammerschiede / Hochstettener Straße in der Gemarkung Frechenrieden. Aktuell besteht eine Begrenzung auf 60 km/h, von Sontheim kommend bis ans Ende der Lindenhöfe, die ca. 300 m vor dem Gelände der Hammerschmiede (Fa. KSK + Fa. Wild) aufgehoben wird. Durch die beiden dort ansässigen Firmen Max Wild und KSK herrscht ein regelmäßiger Schwerlastverkehr bei engen und unübersichtlichen Straßenverhältnissen. Lt. Aussage des Antragstellers komme es speziell auf Höhe der westlichen Ausfahrt sowie im Kreuzungsbereich Lindenhöf/Hochstettener Straße regelmäßig zu Gefahrensituationen, die durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung entschärft werden könnten.

Die Beschränkung von 60 km/h sollte daher über die Lindenhöf hinaus bis nach der Kreuzung Hochstettener Straße weitergeführt werden.

Die Polizei Mindelheim hat diesem Antrag mit Schreiben vom 17.07.2024 zugestimmt.

Von Seiten des Marktgemeinderates wird dieser Antrag unterstützt und ein entsprechender Ausführungsbeschluss gefasst.