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Die Reischenau
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) i.V.m. § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) macht der Markt Dinkelscherben folgendes bekannt:

Die in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Dinkelscherben vom 20.11.2024, gültig ab 01.01.2025, festgesetzten Hebesätze für Grundsteuer A: 595 v.H. und Grundsteuer B: 295 v.H. behalten bei dem Markt Dinkelscherben auch für das Kalenderjahr 2026 Ihre Gültigkeit.

Es wurden im Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide erlassen, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Absatz 3 GrStG die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 auf den Betrag des letzten, dem Grundsteuerpflichtigen bekanntgegebenen Grundsteuerbescheides festgesetzt.

Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Absatz 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

ist der Widerspruch einzulegen beim Markt Dinkelscherben, Augsburger Str. 4-6, 86424 Dinkelscherben.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Ist die Klage zu erheben bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in 86152 Augsburg

Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Erhebung einer Klage (siehe Nr. 2) ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassener Form möglich.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Seit 01.01.2022 muss der in § 55 VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Markt Dinkelscherben, Steueramt