| Hier: | Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges – Holzabfuhrweg |
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| Flur-Nr. 246/1, Gemarkung Ettelried |
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| Lagebezeichnung: „Stock- und Aufeld |
Der nicht ausgebaute öffentliche Feldweg - Holzabfuhrweg (Teilfläche aus der Nr. 179 des Bestandsverzeichnisses für öffentliche Feld- und Waldwege, Flur-Nr. 246/1 Gemarkung Ettelried) hat keine öffentliche Verkehrsbedeutung, weil der Weg vollständig im privaten Grund aufgeht.
Zudem entspricht der tatsächliche Verlauf des Weges nicht der historischen Grenze aus dem Kartenmaterial.
Es ist beabsichtigt, den Weg in voller Länge von ca. 194 m gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.
Einwendungen zur Einziehung können innerhalb von drei Monaten beim Markt Dinkelscherben schriftlich (Brief oder E-Mail) oder mündlich (zur Niederschrift nach Terminvereinbarung) vorgebracht werden.
bauamt@dinkelscherben.de oder 08292/202-60