Am 01.01.2023 ist eine neue Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen des Marktes Dinkelscherben in Kraft getreten.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist einmal im Jahr am 15.08. zu zahlen und beträgt künftig
für Familiengräber — 31,90 Euro/pro Jahr
für Einzel- und Urnengräber — 18,10 Euro/pro Jahr
Aufgrund der Änderung wurde allen Nutzungsberechtigten, die noch ein „altes“ Grabrecht haben, ein neuer Friedhofsgebührenbescheid zugestellt.
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr müssen nur noch die Grabbesitzer zahlen, deren Grabrecht schon vor dem 01.01.2012 erworben oder aufgrund eines Sterbefalles verlängert wurde.
Bei den zahlungspflichtigen Nutzungsberechtigten, die dem Markt Dinkelscherben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag am Fälligkeitstag abgebucht.
Barzahler müssen den Betrag termingerecht auf ein Konto des Marktes Dinkelscherben einzahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wuschek, Rathaus, Tel.: 08292/202-30
Anmerkung:
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird für den Unterhalt der Friedhofsanlagen eingesetzt. Die Pflege der 7 Friedhöfe des Marktes Dinkelscherben erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten. Ein hoher Pflegeaufwand bedeutet auch höhere Gebühren.