Titel Logo
Die Reischenau
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bodenrichtwertliste 2024

Amtliche Bekanntmachung

Über die öffentliche Auslegung der neuen Bodenrichtwertliste zum

Stand 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Augsburg hat am 26.04.2024 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.

Der Auszug aus der Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang beim Markt Dinkelscherben öffentlich ausgelegt.

Sie liegt

im Bauamt Dinkelscherben, 1. Stock,

Augsburger Straße 4 - 6, 86464 Dinkelscherben

in der Zeit vom 15.07.2024 bis 19.08.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag bis Freitag vom

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag bis Donnerstag

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

öffentlich aus.

Auf Grund der geltenden allgemeinen Regelungen zur persönlichen Vorsprache im Rathaus, kann jederzeit mit der Verwaltung ein Termin vereinbart werden.

Telefonnummer: 08292/202-60 oder bauamt@dinkelscherben.de.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558, bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25€/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024 wurden bereits auf der Internet-Plattform Bori-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren bzw. mündliche oder schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu stellen.

Dinkelscherben, den 11.07.2024
E. Kalb, 1. Bürgermeister