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Die Reischenau
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Friedhofunterhaltungsgebühr für 2024

Tag der Fälligkeit: 15. August 2024

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist einmal im Jahr am 15.08. zu zahlen und beträgt künftig

für Familiengräber (klein oder groß)  —  31,90 Euro/pro Jahr

für Einzel- und Urnengräber  —  18,10 Euro/pro Jahr

Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr müssen nur noch die Grabbesitzer zahlen, deren Grab schon vor dem 01.01.2012 gekauft oder verlängert wurde und sich seither nichts geändert hat.

Bei den zahlungspflichtigen Nutzungsberechtigten, die dem Markt Dinkelscherben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag am Fälligkeitstag abgebucht.

Barzahler müssen den Betrag termingerecht auf ein Konto des Marktes Dinkelscherben einzahlen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wuschek, Rathaus, Tel.: 08292/202-30