Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist einmal im Jahr am 15.08. zu zahlen und beträgt künftig
für Familiengräber (klein oder groß) — 31,90 Euro/pro Jahr
für Einzel- und Urnengräber — 18,10 Euro/pro Jahr
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr müssen nur noch die Grabbesitzer zahlen, deren Grab schon vor dem 01.01.2012 gekauft oder verlängert wurde und sich seither nichts geändert hat.
Bei den zahlungspflichtigen Nutzungsberechtigten, die dem Markt Dinkelscherben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag am Fälligkeitstag abgebucht.
Barzahler müssen den Betrag termingerecht auf ein Konto des Marktes Dinkelscherben einzahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wuschek, Rathaus, Tel.: 08292/202-30