Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellung des Bebauungsplanes zum Wohngebiet „Im Grund, Ettelried“ beschlossen.
Auf Grund des Urteils vom 18.07.2023 wurde durch Beschluss vom 09.07.2024, der Aufstellungsbeschluss erneut zur Durchführung des Planverfahrens nach § 215a i.V.m. § 13 a BauGB gefasst.
Hierbei wurde auch die Bezeichnung des Bebauungsplanes angepasst auf: Bebauungsplan-Nr. 62 „Im Grund, Ettelried“
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die in der Planzeichnung des Ing.Büros Steinbacher-Consult mit der Geltungsbereichsgrenze umschlossenen Flächen der Flurstücksnummern: Teilbereich 139, 140, Teilbereich 141, 147,148, Teilbereich 502, Teilbereich 503, 503/1, 503/2 sowie Teilbereich 503/3, jeweils Gemarkung Ettelried.
Der Lageplan, Arbeitsfassung vom 09.07.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Ebenfalls in der Sitzung am 09.07.2024 wurde der Entwurf des aufzustellenden Bebauungsplans in der Fassung vom 09.07.2024 gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.
Ziel und Zweck der Planung ist es, den dringend erforderlichen Wohnraumbedarf vorrangig in den Ortsteilen und bei ortsansässigen Bauwerbern zu decken. Aber auch den Zugängen steht das Wohngebiet offen.
Art und Maß der baulichen Anlagen orientieren sich an der ländlichen Umgebungsbebauung und einer landschaftsverträglichen Einpassung.
In der Vorplanung wurden im Hinblick auf die Hanglage und mögliche Starkregenereignisse bereits umfangreiche Außengebiets- und Leitungsbetrachtungen sowie Berechnungen durchgeführt. Im Ergebnis ist zum Schutz des Wohnbaugebietes, aber vor allem auch zum Schutz der bestehenden Bebauung ein Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung 09.07.2024, mit (A-C) Planzeichnung, (D-F) Satzung, (G) Begründung und umweltbezogener Vorprüfung, liegt im Zeitraum vom
Freitag, den 02.08.2024 bis einschließlich Dienstag, den 03.09.2024
im Rathaus Dinkelscherben, Augsburger Straße 4-6 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Jedermann kann die Planunterlagen beim Markt Dinkelscherben einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Für die Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus Dinkelscherben gelten besondere Zugangsregelungen. Aktuell nur mit Terminvergabe:
Terminabsprachen sind möglich unter der Rufnummer 08292/202-60
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die o.g. Unterlagen des Entwurfes vom 09.07.2024 sind während der o.g. Frist zusätzlich auf der Homepage des Marktes Dinkelscherben in das Internet unter www.dinkelscherben.info eingestellt und zugänglich gemacht.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Umweltbezogene Informationen:
Neben dem Planentwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können in ihrem vollen Umfang eingesehen werden:
Umweltbezogene Vorprüfung (s. Umweltbezogene Vorprüfung, Steinbacher-Consult, 25.03.2024)
Beschreibung der Kriterien gemäß Anlage 2 BauGB (zu § 13 a Absatz 1 Satz Nr. 2):
Die umweltbezogene Vorprüfung des Einzelfalls kommt zur Einschätzung, dass der Bebauungsplan Nr. 62 „Im Grund, Ettelried – Fl.-Nr. 140“ voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der weiteren Abwägung zu berücksichtigen sind. Es ist jedoch ein Ausgleich zu erbringen (s. Steinbacher-Consult. Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Stand 09.07.2024: Ausgleichsberechnung)
Fachgutachten:
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 215 a i.V.m. § 13a BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 BauGB nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Fortschreibung angepasst.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten, können auch im Internet unter https://www.dinkelscherben.datenschutzerklärung eingesehen bzw. abgerufen werden.