Bitte beachten: Friedhofsunterhaltungsgebühr 2026 am 15. August 2026 fällig
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist einmal jährlich zum 15. August fällig. Sie beträgt:
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr ist nur von den Nutzungsberechtigten zu entrichten, deren Grab bereits vor dem 01.01.2012 erworben oder verlängert wurde und bei denen sich seitdem keine Änderungen ergeben haben.
Bei den zahlungspflichtigen Nutzungsberechtigten, die dem Markt Dinkelscherben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag am Fälligkeitstag automatisch abgebucht.
Alle anderen Zahlungspflichtigen überweisen den Betrag bitte fristgerecht auf ein Konto des Marktes Dinkelscherben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wiedemann, Friedhofsverwaltung im Rathaus Dinkelscherben, Tel.: 08292/202-33.