Titel Logo
Die Reischenau
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhofunterhaltungsgebühr

Bitte beachten: Friedhofsunterhaltungsgebühr 2026 am 15. August 2026 fällig

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist einmal jährlich zum 15. August fällig. Sie beträgt:

  • für Familiengräber (klein oder groß): 31,90 Euro pro Jahr
  • für Einzel- und Urnengräber: 18,10 Euro pro Jahr

Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr ist nur von den Nutzungsberechtigten zu entrichten, deren Grab bereits vor dem 01.01.2012 erworben oder verlängert wurde und bei denen sich seitdem keine Änderungen ergeben haben.

Bei den zahlungspflichtigen Nutzungsberechtigten, die dem Markt Dinkelscherben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Betrag am Fälligkeitstag automatisch abgebucht.

Alle anderen Zahlungspflichtigen überweisen den Betrag bitte fristgerecht auf ein Konto des Marktes Dinkelscherben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wiedemann, Friedhofsverwaltung im Rathaus Dinkelscherben, Tel.: 08292/202-33.