Der Markt Dinkelscherben weist darauf hin, dass Zuschussanträge für das kommende Haushaltsjahr bis zum 30.09.2023 bei der Finanzverwaltung des Marktes Dinkelscherben (finanzen@dinkelscherben.de) einzureichen sind, damit diese für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass es die Auszahlung der Zuschüsse keinen Rechtsanspruch gibt, die Auszahlung richtet sich nach den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Bei den Anträgen ist zu beachten, dass geforderte Angaben aus den Zuschussrichtlinien anzugeben sind.